- Zustimmungen ermöglichen Webseitenbetreibern ein besseres Verständnis der Nutzeraktivität durch datenschutzfreundliche Statistiken. Nutzer können ihre Einwilligungen jederzeit erteilen oder widerrufen. Temporäre Session Cookies sind für die Webseitenfunktionalität unerlässlich und nicht abwählbar. Etracker GmbH verarbeitet Daten pseudonymisiert und ohne Weitergabe an Dritte, im Auftrag der Webseite. Ein neuer Förderaufruf unterstützt digitale Technologien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft mit bis zu 20 Millionen Euro.
In einer zunehmend digital geprägten Welt ist die Zustimmung der Nutzenden zu verschiedenen Online-Tracking-Technologien unabdingbar. Die Einholung dieser Einwilligung ermöglicht den Betreibern von Webseiten, ein tiefergehendes Verständnis für die Nutzeraktivität zu entwickeln. Dies geschieht durch datenschutzfreundliche Statistiken, die die Kommunikationsarbeit verbessern. Durch das Aufklappen der Pluszeichen auf der Webseite können weitere Details zu den einzelnen Diensten eingesehen werden. Nutzerinnen und Nutzer haben die Möglichkeit, ihre Einwilligungen jederzeit zu erteilen oder für die Zukunft zu widerrufen.
Datenschutzkonforme Datenerhebung
Eine entscheidende Rolle spielen temporäre Session Cookies, die technisch notwendig sind und nicht abgewählt werden können. Diese Cookies gewährleisten die Funktionalität der Webseite. Darüber hinaus basiert die Erhebung statistischer Daten auf Ihrer Zustimmung: Ein Skript übermittelt grundlegende Informationen wie die IP-Adresse an die etracker GmbH. Diese werden sofort gekürzt und in pseudonymisierter Form weiterverarbeitet. Nach einer Woche erfolgt die Löschung der Sitzung und die Anonymisierung der gesammelten Daten. Etracker, ein deutsches Unternehmen, verarbeitet diese Informationen streng im Auftrag der Webseite auf gesicherten Servern, ohne Weitergabe an Dritte. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz trägt die Verantwortung für diese Datenverarbeitung. Ihre Zustimmung basiert auf rechtlichen Grundlagen und kann über die Einwilligungsverwaltung stets angepasst werden.
Digitale Medien und deren rechtlichen Grundlagen
Ebenso wird der Einsatz von Videos auf der Webseite thematisiert, wobei der JW-Player von TV1 zum Einsatz kommt. Hierbei sollen die Nutzenden der Übermittlung ihrer IP-Adressen sowie anderer technischer Daten zustimmen, um das volle Videokontingent nutzen zu können. Cookies werden dabei auf dem Endgerät der Nutzerinnen und Nutzer platziert, sollte die Zustimmung erteilt werden. Diese Prozesse erfolgen im Rahmen klarer rechtlicher Vorschriften, die Einwilligungen sind jederzeit widerrufbar.
Innovative Lösungen für die Kreislaufwirtschaft
Ein neuer Förderaufruf zielt darauf ab, digitale Technologien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft zu entwickeln und zu implementieren. Besondere Aufmerksamkeit wird auf innovative Projekte aus Wirtschaft und Wissenschaft gelegt. Gefördert werden unter anderem KI-Systeme, digitale Zwillinge, Datenplattformen oder digitale Produktpässe. Diese Projekte sollen den Primärrohstoffverbrauch senken und Produktlebenszyklen verlängern. Die Fördersumme beläuft sich auf bis zu 20 Millionen Euro, je nach verfügbarem Haushalt. Interessierte können ihre Projektskizzen bis zum 24. März 2025 einreichen.
Besonders hervorgehoben wird die Relevanz der Digitalisierung für die Kreislaufwirtschaft, um Ressourcennutzung zu optimieren und Abfälle zu minimieren. Der Förderaufruf bietet eine Plattform, um digitale Innovationen zu entwickeln und die Zukunft nachhaltig zu gestalten. Dieser Schritt markiert einen wichtigen Beitrag zur Schaffung einer funktionsfähigen Kreislaufwirtschaft in Deutschland.