Die Verbraucherzentralen warnen vor betrügerischen Forderungsschreiben per Post im Zusammenhang mit Lotto und Gewinnspielen. In den Schreiben fordern unberechtigte angebliche Anwaltskanzleien die Empfänger:innen auf, Geld für einen angeblichen Dienstleistungsvertrag zu bezahlen. Dabei handelt es sich um einen betrügerischen Versuch, bei dem die Betroffenen keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten haben. Die empfohlene Reaktion der Verbraucherzentralen ist, sich nicht einschüchtern zu lassen und auf die Forderungen nicht zu reagieren oder zu zahlen.
Die betrügerischen Schreiben folgen einem ähnlichen Schema: Sie sind als “Vorgerichtliche Mahnung” überschrieben und enthalten ein Kündigungsformular mit SEPA-Lastschriftmandat. Diese Formulare können nur per Fax oder QR-Code eingereicht werden, was ein weiteres Anzeichen für die Unseriosität der Schreiben ist. Einige Schreiben konnten anhand ähnlicher Merkmale als betrügerisch identifiziert werden, darunter die Forderungsschreiben der Kanzleien “Schmidt und Kollegen”, “EU-Collect AG” und “PRO COLLECT AG”.
Zusätzlich wurde ein weiteres Schreiben einer angeblichen Anwaltskanzlei Ospelt identifiziert, das eine Überweisung an ein Konto in Griechenland verlangt. Auch dieses Schreiben ist Betrug und sollte nicht ernst genommen werden. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass Verträge für Lotterien am Telefon nicht ohne schriftliche Bestätigung gültig sind und raten dazu, betrügerische Schreiben nicht zu akzeptieren.
Die Verbraucherzentralen bieten auf ihrer Website eine Liste von Unternehmen und Kontonummern an, auf die nicht eingegangen werden sollte. Außerdem bieten sie individuelle Beratung zu dem Thema an. Es wird empfohlen, sich vor betrügerischen Schreiben im Internet zu informieren und das Netzwerk der Verbraucherzentralen zu nutzen, um die Echtheit von Schreiben zu überprüfen. Trotz der beeindruckenden und offiziell aussehenden Mahnungen, ist es wichtig, sich nicht einschüchtern zu lassen und die Betrugsversuche der angeblichen Anwaltskanzleien nicht zu unterstützen. Ein deutsches Gericht verfügt über deutsche Bankkonten, und bei Zweifeln an der Echtheit von Schreiben oder Zahlungsaufforderungen, sollten Verbraucher:innen Recherchen im Internet durchführen und sich gegebenenfalls an die Verbraucherzentralen wenden.
Die genannten Anwälte und Kanzleien, wie Schmidt und Kollegen, Ospelt, EU-Collect AG, und PRO COLLECT AG, existieren nicht in der angegebenen Form, was ein weiteres Anzeichen für die betrügerische Natur der Schreiben ist. Darüber hinaus wird empfohlen, bei Fragen zu betrügerischen Schreiben die Website der Verbraucherzentralen zu konsultieren. Außerdem sollten Betroffene Informationsmaterial, wie den Artikel “Ratgeber-Tipps” der Verbraucherzentralen nutzen, um sich vor betrügerischen Handlungen zu schützen.