- Neue Möglichkeiten durch EU-Gesetz
- Mit “beglaubigten” Marktplätzen verbunden
- Sicherheitsbedenken und Datenschutz
- Weitere Änderungen für freie Browserwahl
- Entgegenkommen bei Umsatzbeteiligung
Ein EU-Gesetz über Digitale Märkte zwingt Digitalkonzerne dazu, ihre abgeschotteten Systeme für Drittanbieter zu öffnen. Apple muss nun auf dem iPhone auch alternative App-Stores zulassen. Nutzerinnen und Nutzer eines iPhones in der Europäischen Union können künftig nicht nur Anwendungen aus dem App-Store von installieren, sondern dafür auch alternative App-Marktplätze verwenden. Das kündigte Apple am Donnerstag in Cupertino an. Gleichzeitig lässt der iPhone-Konzern konkurrierende Bezahlmethoden und alternative Technologien für Webbrowser zu, die bisher von Apple mit Hinweis auf Sicherheitsrisiken nicht gestattet waren.
Neue Möglichkeiten durch EU-Gesetz
Um die neuen Möglichkeiten nutzen zu können, muss auf dem Gerät die neueste Betriebssystemversion iOS 17.4 installiert sein. Apple reagiert damit auf rechtliche Vorgaben durch das neue -Gesetz über Digitale Märkte (/DMA). Danach müssen große und dominante Anbieter, sogenannte „Gatekeeper“, App-Stores anderer Anbieter zulassen. Bisher konnte man auf iPhones Apps nur aus der hauseigenen Download-Plattform des Konzerns herunterladen.
Mit “beglaubigten” Marktplätzen verbunden
Nur „beglaubigte“ MarktplätzeApple behält allerdings auch künftig teilweise die Kontrolle über die Installation von Anwendungen, auch wenn diese außerhalb des eigenen App Stores stattfindet. Die Apps können nicht wie beim -System Android einfach mit dem Browser heruntergeladen und auf eigenes Risiko installiert werden. Vielmehr müssen die Kunden dafür „beglaubigte“ Marktplätze verwenden. Das sind iPhone-Anwendungen, die mit dem Segen von Apple wiederum andere Apps installieren dürfen.
Sicherheitsbedenken und Datenschutz
Im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur verwies Apple-Topmanager Phil Schiller auf die Risiken, die mit einer direkten Installation verbunden seien. „Wenn jede beliebige Website Apps auf das Gerät herunterladen kann, stellt dies eine große Gefahr für die Sicherheit und den Datenschutz der Nutzer dar“, sagte Schiller der dpa. Mit dem nun eingeführten System mit einem Beglaubigungsprozess erfülle man auch die Anforderungen des EU-Gesetz über Digitale Märkte. Insgesamt seien Nutzer in Europa allerdings durch die mit dem DMA erzwungenen Maßnahmen einem höheren Risiko ausgesetzt als Anwender außerhalb der EU.
Weitere Änderungen für freie Browserwahl
Mit der aktuell verkündeten Umsetzung ist Apple künftig in der Lage, auch bei den alternativen Marktplätzen sämtliche Apps auf bekannte Schadsoftware und andere Sicherheitsbedrohungen automatisiert zu überprüfen. Nicht gecheckt werden dagegen die mit den Apps verbundenen Geschäftspraktiken oder die dort gezeigten Inhalte. Parallel zu den Anpassungen bei den App-Stores führt Apple auch weitere Änderungen ein, um Monopol-Vorwürfen der EU entgegenzutreten. So können europäische Anwenderinnen und Anwender künftig den Standard-Browser im iPhone frei festlegen.
Entgegenkommen bei Umsatzbeteiligung
Auch das Apple-Monopol bei kontaktlosen Zahlungstransaktionen mit dem iPhone fällt in der EU. Bislang konnte nur der hauseigene Bezahldienst Apple Pay die NFC-Funktion („Near Field Communication“) des iPhones nutzen, um eine Bezahlung an der Supermarktkasse oder anderen Bezahlterminal vorzunehmen. Die Anwender können künftig selbst festlegen, welche Bezahl-Anwendung standardmäßig starten soll. Nur wenig Entgegenkommen zeigte Apple bei der umstrittenen Umsatzbeteiligung für Bezahl-Apps oder In-App-Käufe. Bisher verlangt Apple von kleineren Entwicklern und bei Langfrist-Abos 15 Prozent Umsatzbeteiligung. Anbieter mit einem Umsatz von über einer Million US-Dollar im Jahr müssen sogar 30 Prozent abführen.
Zugeständnisse bei alternativer Zahlungsdienstleister
Diese Provisionen werden nun auf 10 Prozent und 17 Prozent gesenkt. Wenn die Entwickler die Zahlungsabwicklung des App Stores nutzen, werden zusätzlich drei Prozent fällig. Als Zugeständnis gegenüber der EU ermöglicht Apple den Entwicklern nun, einen alternativen Zahlungsdienstleister in ihrer App verwenden oder die Nutzer auf eine Website verlinken, um Zahlungen ohne zusätzliche Gebühren von Apple zu verarbeiten. Neu eingeführt wird eine „Kern-Technologie-Gebühr“ für Apps, die sehr oft installiert wurden. Sie beträgt für jede erste jährliche Installation, die über einer Schwelle von einer Million liegt, 50 Euro-Cent. Apple geht davon aus, dass künftig nur weniger als ein Prozent der Entwickler diese Gebühr für ihre EU-Apps zahlen müssen. (APA/dpa)