- Apple missbrauchte seine marktbeherrschende Stellung im Musikstreaming-Geschäft.
- Die EU verhängte eine Strafe von 1,8 Milliarden Euro gegen Apple.
- Apple kritisierte die Entscheidung und kündigte rechtliche Schritte an.
- Die EU stufte das Verbot für Drittanbieter von Apps, Nutzer auf günstigere Bezugsalternativen außerhalb des App Store von Apple hinzuweisen, als wettbewerbswidrig ein.
- Die Basis der Entscheidung ist der Digital Markets Act, der Technologiekonzerne einer verschärften Regulierung unterwirft.
Das US-Unternehmen habe seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, heißt es seitens der Brüsseler Behörde.
Wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens im Musikstreaming-Geschäft hat die Europäische Union (EU) eine Strafe von 1,8 Milliarden Euro aufgebrummt. „Ein Jahrzehnt lang hat Apple seine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für den Vertrieb von Musikstreaming-Apps über den App Store missbraucht“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Montag. Dadurch hätten Verbraucher mutmaßlich zu viel für solche Angebote bezahlt. Apple müsse die bisherige Praxis umgehend beenden.
Reaktion von Apple
Der US-Konzern kritisierte die Entscheidung und kündigte rechtliche Schritte an. Die EU-Kommission habe keine glaubwürdigen Beweise für eine Schädigung der Verbraucher vorgelegt. Schließlich floriere der Markt für Musikstreaming.
Spotifys Rolle
Im aktuellen Fall ging es um das Verbot für Drittanbieter von Apps für iPhone & Co, Nutzer auf günstigere Bezugsalternativen außerhalb des App Store von Apple hinzuweisen. Die EU hatte diese sogenannte „Anti-Lenkungsverpflichtung“ für Software-Entwickler zuvor als wettbewerbswidrig eingestuft. Die aktuellen Ermittlungen der EU-Behörden hatte der Musikstreaming-Dienst Spotify angestoßen.
Basis der Entscheidung
Die Basis für die aktuelle Entscheidung ist der Digital Markets Act (DMA), der Technologiekonzerne ab einer bestimmten Anzahl von Nutzern einer verschärften Regulierung unterwirft. Bei einer Missachtung drohen den Konzernen Strafen von bis zu zehn Prozent des jährlichen Umsatzes. (APA/Reuters)