- Apple führt neue Preisstrukturen für Entwickler innerhalb der EU ein, um den Druck der Europäischen Kommission zu adressieren. Entwickler können nun benutzerfreundliche Kaufoptionen außerhalb des App Stores nutzen. Bestimmte Funktionen wie automatisches Aktualisieren sind bei geringeren Abgaben nicht verfügbar. Eine gestaffelte Gebührenordnung ermöglicht alternative Plattformnutzung durch Entwickler. Apple plant rechtliche Schritte gegen die EU-Kommissionsbeschlüsse.
In Cupertino nimmt Apple erneut Anpassungen für App-Entwickler innerhalb der EU vor, angetrieben durch den Druck der Europäischen Kommission. Der Tech-Riese erweitert nun die Freiheiten für Entwickler, indem sie benutzerfreundlichere Kaufoptionen außerhalb des App Stores implementieren können. Eine bemerkenswerte Veränderung stellt die Einführung einer neuen Preisstruktur für Entwickler dar, die sich dafür entscheiden, von diesen erweiterten Optionen Gebrauch zu machen.
Freiraum für Entwickler
Die neuen Regelungen beinhalten, dass bestimmte Funktionen, wie zum Beispiel das automatische Aktualisieren von Apps, nicht mehr uneingeschränkt verfügbar sind. Entwickler, die sich für geringere Abgaben entscheiden, müssen auf diese Leistungen verzichten. Apple beabsichtigt mit diesen Maßnahmen, den Anforderungen des Digital Markets Act (DMA) gerecht zu werden, der von Plattformbetreibern verlangt, eine neutrale Haltung gegenüber konkurrierenden Angeboten einzunehmen. Die Europäische Kommission hatte im April festgestellt, dass Apple den Zugang zu externen Möglichkeiten für Entwickler erschwert hatte, woraufhin hohe Strafandrohungen von bis zu 50 Millionen Dollar täglich in den Raum gestellt wurden.
Anpassungen und Gebührenmodelle
Mit den neuen Regelungen können Entwickler ihre Nutzer direkt auf alternative Plattformen leiten und dort Schulungsinhalte anbieten, ohne auf die von Apple auferlegten Strukturen angewiesen zu sein. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung einer gestaffelten Gebührenordnung für Apps, die externe Links oder Zahlungsdienste integrieren. Für einen vollständigen Funktionsumfang fällt eine Abgabe von 13 Prozent an, während bei einem reduzierten Leistungspaket die Abgabe auf fünf Prozent gesenkt wird, jedoch auf Kosten bestimmter nützlicher Funktionen. Eine „Kerntechnologie-Provision“ von weiteren fünf Prozent sowie eine zeitlich befristete Gebühr von zwei Prozent für neue App-Nutzer ergänzen das Modell.
Durch diese Veränderungen möchte Apple nicht nur etwaige Sanktionen vermeiden, sondern auch den Druck durch die EU-Kommission zu mildern. Der Konzern bleibt jedoch widerstandsfähig und plant, gegen die Beschlüsse der Kommission rechtliche Schritte einzuleiten.