- Die Bundesnetzagentur hat zwei nicht zentral voruntersuchte Flächen in der Nordsee für die Offshore-Windenergieanlagen zur Ausschreibung gestellt, mit einer Gesamtleistung von 2.500 MW.
- Die Bieter haben Zeit, bis zum 1. Juni 2024 ihre Gebote abzugeben.
- Bei Geboten mit einem Gebotswert von Null Cent pro Kilowattstunde wird ein dynamisches Gebotsverfahren angewendet.
- Die Bundesnetzagentur plant weitere Ausschreibungen für Offshore-Windenergieanlagen bis zum 1. März 2024 für zentral voruntersuchte Flächen mit einer Gesamtleistung von 5.500 MW.
- Es sind weitere Informationen zur Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen unter publiziert.
Die Bundesnetzagentur hat weitere wichtige Schritte zur Erreichung der Offshore-Ausbauziele unternommen, indem sie heute zwei nicht zentral voruntersuchte Flächen in der Nordsee mit einer Gesamtleistung von 2.500 MW für die Offshore-Windenergieanlagen zur Ausschreibung gestellt hat. Die geplanten Windparks mit einer Leistung von 1.500 MW und 1.000 MW liegen etwa 120 km nordwestlich von Helgoland und sollen bis zum Jahr 2031 in Betrieb genommen werden.
Zentral Voruntersuchte Flächen
Zur Erreichung der Ausbauziele für die Windenergie auf See werden auch Flächen ausgeschrieben, bei denen die bezuschlagten Bieter die Untersuchungen in eigener Zuständigkeit durchführen müssen. Es handelt sich um nicht zentral voruntersuchte Flächen, bei denen keine staatliche Voruntersuchung durchgeführt wird, um beispielsweise die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse zu analysieren.
Dynamisches Gebotsverfahren bei mehreren Null-Cent-Geboten
Der Zuschlag erfolgt jeweils an den Bieter, der den geringsten Förderbedarf für einen Windpark auf der Fläche anmeldet. Bei Geboten mit einem Gebotswert von Null Cent pro Kilowattstunde wird ein dynamisches Gebotsverfahren angewendet. Dabei erhält der Bieter mit der höchsten Zahlungsbereitschaft den Zuschlag. Im Jahr 2023 ergab die Durchführung des dynamischen Gebotsverfahrens einen Gesamterlös von 12,6 Mrd. Euro, wovon 90 Prozent in die Senkung der Stromkosten fließen.
Gebote bis zum 1. Juni 2024
Die Bieter haben Zeit, bis zum 1. Juni 2024 ihre Gebote abzugeben. Anschließend werden die Gebote geprüft, das Zuschlagsverfahren durchgeführt und gegebenenfalls das dynamische Gebotsverfahren angewendet. Nach der Entscheidung und Veröffentlichung der Ergebnisse erhält der bezuschlagte Bieter das Recht, die Planfeststellung und den Anschluss des Windparks an das Stromnetz zu beantragen. Zudem plant die Bundesnetzagentur weitere Ausschreibungen für Offshore-Windenergieanlagen bis zum 1. März 2024 für zentral voruntersuchte Flächen mit einer Gesamtleistung von 5.500 MW.
Es sind weitere Informationen zur Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen unter publiziert.