- Der Umgang mit Vorwissenschaftlicher Arbeit im Zuge der Matura wird neu überdacht.
- Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) stellt die VWA in Frage.
- VWA ist neben schriftlichen Klausuren und mündlicher Matura die dritte Säule der Reife- und Diplomprüfung.
- VWA oder Diplomarbeit ist eine schriftliche Arbeit auf vorwissenschaftlichem Niveau.
- Standesvertreter fordern Abschaffung der verpflichtenden VWA.
Der Umgang mit Vorwissenschaftlicher Arbeit im Zuge der Matura wird neu überdacht
Der Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) hat angesichts der Fortschritte im Bereich der Künstlichen Intelligenz die Vorwissenschaftliche Arbeit an den Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS) und die Diplomarbeiten an den Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) im Zuge der Matura in Frage gestellt. Eine eigene Arbeitsgruppe wurde zur Überprüfung eingerichtet. „Die Optionen reichen von einer Reform der Vorwissenschaftlichen Arbeit bis hin zur Abschaffung“, wird Polaschek zitiert.
Die Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) ist neben den schriftlichen Klausuren und der mündlichen Matura die dritte Säule der seit 2015 an den AHS und 2016 an den BHS eingeführten „Standardisierten kompetenzorientierten Reife- und Diplomprüfung“. Die VWA oder Diplomarbeit ist eine schriftliche Arbeit zu einem bestimmten Thema auf vorwissenschaftlichem Niveau und umfasst 40.000 bis 60.000 Zeichen. Die Arbeit muss im Rahmen der Matura auch präsentiert und diskutiert werden. Im Gegensatz zur früheren Fachbereichsarbeit, die ein Fach bei der schriftlichen Matura ersetzen konnte, sind VWA und Diplomarbeit für alle Schüler verbindlich.
Standesvertreter der AHS-Lehrer hatten kürzlich die Abschaffung der verpflichtenden VWA gefordert und argumentierten, dass diese sozial ungerecht sei, da Jugendliche aus bildungsferneren Haushalten auf weniger Unterstützung zählen könnten. Außerdem forderten die Österreichische Professorenunion (ÖPU) und die Christgewerkschafter (FCG) angesichts des möglichen Einsatzes von KI eine noch intensivere Betreuung, die in Zeiten des Lehrermangels zusätzliche Belastungen für das Lehrpersonal bedeuten würde. (APA)
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