- Die Ausschreibungen für Biomasseanlagen übersteigen das verfügbare Volumen um ein Vielfaches, was auf ein hohes Wettbewerbsniveau hinweist. Die Ausschreibung vom 1. April 2025 verzeichnete 685 Gebote bei lediglich 187 Megawatt ausgeschriebener Leistung. Der durchschnittliche Zuschlagswert sank leicht auf 16,53 Cent pro Kilowattstunde im Vergleich zur vorherigen Runde. Bayern führt die geografische Verteilung der Zuschläge mit 64 Megawatt an, gefolgt von Niedersachsen und Baden-Württemberg. Mit neuen Regelungen im Biogaspaket soll die Effizienz von Biogasanlagen gesteigert werden, jedoch fehlt noch die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission.
Die jüngst bekanntgegebenen Ergebnisse der Ausschreibungen für Biomasseanlagen zeigen erneut ein großes Interesse am Ausbau dieser Technologien. Die Bundesnetzagentur verkündete am 18. Juni 2025, dass die Nachfrage das zur Verfügung gestellte Volumen um ein Vielfaches überstieg. Markant ist, dass die gebotene Leistung fast das Dreifache der ausgeschriebenen Menge erreichte, was auf ein anhaltend hohes Wettbewerbsniveau hinweist. Präsident Klaus Müller sieht darin ein Indiz für die starke Position der Biomasse im Energiemix der Zukunft.
Überzeichnung und Gebotsverteilung
Für den Ausschreibungstermin am 1. April 2025 wurden insgesamt 685 Gebote mit einem Umfang von 543 Megawatt eingereicht, während die ausgeschriebene Menge lediglich 187 Megawatt betrug. Aus dieser Flut von Geboten erhielten letztlich 244 einen Zuschlag, aufgeteilt auf zwei Neuanlagen mit 0,3 Megawatt und 242 bestehende Anlagen mit dem gesamten Volumen von 187 Megawatt. Die Gebotspreise variierten innerhalb einer Spanne von 12,34 bis 17,19 Cent pro Kilowattstunde, wobei der durchschnittliche Zuschlagswert in dieser Runde 16,53 Cent pro Kilowattstunde erreichte — ein leichter Rückgang im Vergleich zur vorherigen Runde. Trotz des Erfolges mussten 83 Gebote ausgeschlossen werden.
Die geografische Verteilung der Zuschläge zeigt eine klare Fokussierung auf Bayern, welches mit 64 Megawatt und 94 Zuschlägen die Spitzenposition einnimmt. Niedersachsen und Baden-Württemberg folgen mit 34 und 32 Megawatt sowie 36 und 50 Zuschlägen. Dies unterstreicht die Bedeutung dieser Bundesländer im Bereich der erneuerbaren Energien.
Regulatorische Neuerungen und Zukunftsperspektiven
Mit dem Biogaspaket, das Ende Februar 2025 in Kraft trat, wurden neue Regelungen eingeführt, um Biogasanlagen flexibler zu gestalten und ihre Effizienz zu erhöhen, insbesondere wenn sie an Wärmeversorgungseinrichtungen angeschlossen sind. Diese Änderungen bedürfen allerdings noch der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission, deren Fehlen bislang ihre Anwendung verhinderte.
Die nächsten Schritte des Verfahrens beinhalten die weiteren Ausschreibungstermine, wobei die nächste Runde für Biomasseanlagen auf den 1. Oktober 2025 datiert ist. Hingegen ist die nächste Ausschreibung für Biomethananlagen bereits auf den 1. September 2025 angesetzt.
Durch die hohe Nachfrage und die sich abzeichnenden regulatorischen Anpassungen bleibt das Feld für Biomasse- und Biogasanlagen dynamisch und vielversprechend, wobei insbesondere die zusätzliche Flexibilisierung weitere Chancen eröffnen könnte. Die bedeutenden Zuschläge und der anhaltende Trend fallender Zuschlagswerte bekräftigen die wirtschaftliche Attraktivität und Effizienz dieser Energiegewinnung, die als Teil der Energiewende eine zentrale Rolle spielen dürften.