- Bundesnetzagentur setzt sich für Transparenz und Fairness in digitalen Diensten ein.
- Unterstützung und Informationen für gewerbliche Nutzer bei Beschwerden.
- Europäische P2B-Verordnung schützt gewerbliche Nutzer von Online-Diensten.
- Bundesnetzagentur ist für die Durchsetzung der P2B-Verordnung in Deutschland zuständig.
- Bundesnetzagentur bietet Unterstützung und Informationen zu den Regelungen der P2B-Verordnung.
Bundesnetzagentur stellt sich für faire Transparenz in der digitalen Wirtschaft ein
Die Bundesnetzagentur hat sich in diesem Jahr zugunsten von Händlern und anderen gewerblichen Nutzern für die Einhaltung von Transparenz und Fairness in digitalen Diensten eingesetzt. Die betroffenen Unternehmen haben die Möglichkeit, sich bei Beschwerden an die Bundesnetzagentur zu wenden, und es wurden bereits erste Fälle gemeldet.
Unterstützung und Informationen für gewerbliche Nutzer
“Mit dem neuen Gesetz können wir Unternehmen unterstützen, die auf Plattformen und andere Online-Dienste angewiesen sind. Wir sichern faire und transparente Geschäftsregeln für gewerbliche Nutzer aus Deutschland”, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. “Geschäftskunden, die durch intransparente Geschäftsbedingungen oder Ranking-Regeln diskriminiert werden, können sich an uns wenden.”
Europäische P2B-Verordnung schützt gewerbliche Nutzer von Online-Diensten
Die europäische P2B-Verordnung wurde im Jahr 2020 eingeführt, um gewerbliche Nutzer von Online-Diensten, wie zum Beispiel Online-Marktplätze, Buchungsportale, App-Stores oder Preisvergleichsportale, zu schützen. Die Verordnung legt besondere Transparenz- und Informationspflichten für solche Online-Dienste fest und verlangt, dass wesentliche Parameter ihrer Ranking-Regeln offengelegt werden.
Bundesnetzagentur setzt die P2B-Verordnung durch
Die Bundesnetzagentur ist mit dem heute in Kraft tretenden Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) für die Durchsetzung der P2B-Verordnung in Deutschland zuständig. Bei Verstößen gegen die Verordnung kann die Bundesnetzagentur Verfahren gegen Anbieter einleiten und sowohl Anordnungen erlassen als auch Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängen.
Für gewerbliche Nutzer bietet die Bundesnetzagentur Unterstützung und Informationen zu den Regelungen der P2B-Verordnung und ihren Rechten an. Mögliche Verstöße gegen die P2B-Verordnung können bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden.