- Bundesnetzagentur hat erfolgreiche Gebote für PV-Freiflächenanlagen veröffentlicht.
- Ausschreibungsrunde war fast doppelt überzeichnet mit 495 Geboten für 4.206 MW.
- Durchschnittlicher mengengewichteter Zuschlagswert lag bei 5,05 ct/kWh.
- Fast die Hälfte der Zuschläge entfiel auf Acker- und Grünlandflächen.
- Bayern erhielt mit 700 MW das größte Zuschlagsvolumen.
Die Bundesnetzagentur hat die erfolgreichen Gebote der jüngsten Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen und Solaranlagen zum Gebotstermin 1. Juli 2024 veröffentlicht. Diese Ausschreibung betrifft Anlagen, die auf, an oder in Bauwerken installiert werden, die keine Gebäude oder Lärmschutzwände sind. Diese speziellen Anlagen werden als Solaranlagen des ersten Segments bezeichnet.
Der Wettbewerbsdruck war außergewöhnlich hoch, da die Ausschreibungsrunde fast doppelt überzeichnet war. “Der Gebotstermin war nahezu doppelt überzeichnet. Der starke Wettbewerb hat für niedrige Zuschlagswerte und damit einen geringen Förderbedarf gesorgt”, erläutert Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Hohe Beteiligung und geringe Zuschlagswerte
Die ausgeschriebene Menge betrug 2.148 Megawatt (MW), und es gingen 495 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 4.206 MW ein. Letztlich konnten 268 Gebote über insgesamt 2.152 MW bezuschlagt werden. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte variierten zwischen 4,50 ct/kWh und 5,24 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 5,05 ct/kWh, was vergleichbar mit dem Niveau der vorangegangenen Runde ist.
Das Solarpaket I führte zu mehreren Anpassungen bei den Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen. So wurde unter anderem die Flächenkulisse erweitert. Gebote auf Acker- und Grünlandflächen, die landwirtschaftlich nur eingeschränkt genutzt werden können, wurden in dieser Runde in allen Bundesländern berücksichtigt. Fast die Hälfte aller Zuschläge entfiel auf Projekte auf solchen Flächen, insgesamt 1.037 MW verteilt auf 123 Zuschläge.
Ausgeschlossene Gebote und Regionen
In dieser Gebotsrunde wurden 63 Gebote ausgeschlossen. Die Gründe dafür liegen unter anderem in den neuen Regelungen des Solarpaket I, das die maximale Leistung auf 50 MW anhob und einen gesonderten Höchstwert für besondere Solaranlagen festlegte. Diese Regelungen befinden sich derzeit noch unter dem Genehmigungsvorbehalt des Beihilferechts, was zu einigen Gebotsausschlüssen führte.
Das größte Zuschlagsvolumen entfiel eindeutig auf Bayern, mit 700 MW verteilt auf 118 Zuschläge. Schleswig-Holstein folgte mit 244 MW und 22 Zuschlägen, während Brandenburg 231 MW und 20 Zuschläge verzeichnete.