- Die neue Ausschreibung umfasst 5.500 MW und verteilt sich auf drei voruntersuchte Flächen in der Nordsee.
- Die voruntersuchten Flächen befinden sich etwa 110 km nordwestlich von Borkum am Rande der Grenze zur niederländischen ausschließlichen Wirtschaftszone.
- Der Zuschlag erfolgt nach einem gesetzlich vorgegebenen Punktesystem, welches bis zu 60 Punkte für den Gebotswert vergibt.
- Gebote können bis zum 1. August 2024 eingereicht werden.
- Diejenigen, die bezuschlagt werden, erhalten das Recht, Plangenehmigungen für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen.
Die Bundesnetzagentur startet neue Ausschreibungen für die Offshore Windenergie
Es ist soweit, die Bundesnetzagentur hat eine neue Ausschreibung für Windenergieanlagen auf See gestartet. Diese umfasst insgesamt 5.500 MW und verteilt sich auf drei zentral voruntersuchten Flächen in der Nordsee. Das Erscheinungsdatum der Ausschreibung ist der 28. Februar 2024 und die Versteigerung der Flächen ist für den 1. August 2024 geplant.
Die ausschreibenden Flächen
Die drei Flächen mit insgesamt 5.500 MW vorgesehener Erzeugungsleistung befinden sich etwa 110 km nordwestlich von Borkum am Rande der Grenze zur niederländischen ausschließlichen Wirtschaftszone. Zuvor wurden diese Flächen voruntersucht, um wesentliche Informationen über die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse zu erheben, die im Rahmen der Ausschreibung allen Interessierten zur Verfügung gestellt werden. Im Gegensatz zu den nicht zentral voruntersuchten Flächen müssen erfolgreiche Bieter diese Untersuchungen nicht selbst durchführen.
Vergabe nach qualitativen Zuschlagskriterien
Der Zuschlag erfolgt nach einem gesetzlich vorgegebenen Punktesystem, welches bis zu 60 Punkte für den Gebotswert vergibt, der die Zahlungsbereitschaft des Bieters widerspiegelt. Zusätzlich kommen qualitative Kriterien wie der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energieträgern bei der Herstellung der Windenergieanlagen und die Verwendung besonders umweltschonender Gründungsmethoden zur Anwendung. Insgesamt werden bis zu 35 Punkte für die qualitativen Kriterien vergeben, wobei 90 Prozent der Zahlungen des erfolgreichen Bieters in die Stromkostensenkung fließen.
Gebote bis zum 1. August 2024
Gebote können bis zum 1. August 2024 eingereicht werden. Nach Prüfung der Gebote und Durchführung des Zuschlagsverfahrens werden die Bieter über die Entscheidung informiert und die Ausschreibungsergebnisse veröffentlicht. Diejenigen, die bezuschlagt werden, erhalten das Recht, Plangenehmigungen für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen und haben Anspruch auf den Anschluss des zu errichtenden Windparks an das Stromnetz zum Abtransport des erzeugten Stroms.
Neben den heutigen Ausschreibungen hat die Bundesnetzagentur bereits am 29. Januar 2,5 GW auf nicht zentral voruntersuchten Flächen ausgeschrieben.
Weitere Informationen zur Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen sind unter publiziert.