- Die Höchstwerte für Biomasse- und Biomethananlagen bleiben 2025 auf dem Niveau von 2024. Neue Biomasseanlagen dürfen bis zu 19,43 ct/kWh bieten, bestehende Anlagen bis zu 19,83 ct/kWh. Biomethananlagen können Gebote bis zu 21,03 ct/kWh abgeben. Diese Maßnahmen schaffen Planungssicherheit und Flexibilität im Rahmen des Biogas-Pakets. Der geografische Umfang der Biomethan-Gebote gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, die Höchstwerte für Ausschreibungen von Biomasse- und Biomethananlagen im Jahr 2025 auf dem Niveau des Vorjahres zu belassen. Für neue Biomasseanlagen gilt ein Höchstgebot von 19,43 ct/kWh, während bestehende Biomasseanlagen 19,83 ct/kWh erreichen. Biomethananlagen können Gebote bis zu 21,03 ct/kWh abgeben. Diese Entscheidung wurde getroffen, um stabile und verlässliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten, wie es der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, betont.
Stabile Ausschreibungsbedingungen
Die Fortführung dieser Höchstwerte sorgt für Konsistenz in den Ausschreibungen. Ohne diese Maßnahme würden die Werte auf die im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankerten, niedrigeren Beträge sinken. Im letzten Jahr erfuhr der Höchstwert für neue Biomasseanlagen und Biomethananlagen eine Erhöhung um 10 Prozentpunkt. In die Kalkulation der neuen Höchstwerte flossen nicht nur die prognostizierten Stromgestehungskosten ein, sondern ebenso zusätzliche Erlöse, die durch die Betreiber über die EEG-Vergütung hinaus erzielt werden können.
Diese Anpassungen stehen im Einklang mit dem sogenannten Biogas-Paket, das vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Jenes Paket verbessert die Rahmenbedingungen für eine flexible Betriebsweise der Anlagen. Der Schaffung eines ökonomischen Spielraums für weitere Ausschreibungen wird damit Rechnung getragen. Die Flexibilitätszuschläge sollen, wenn anwendbar, die Rentabilität insbesondere für Biomethananlagen erhöhen und somit Investitionen attraktiver gestalten.
Auswirkungen auf Ausschreibungen
Zukünftige Ausschreibungen erhalten durch diese Entscheidungen Planungssicherheit. Die Anpassungen betreffen die Termine im April 2025. Der geografische Umfang der Biomethan-Gebote wurde durch Nebenabsprachen im Vorjahr auf das gesamte Bundesgebiet erweitert, was den Wettbewerb intensivieren dürfte. Die bereits beschlossene Erhöhung des Flexibilitätszuschlags wird die Wirtschaftlichkeit der hochflexiblen Betriebsführung von Biomethananlagen zusätzlich fördern. Im kommenden Amtsblatt der Bundesnetzagentur werden diese Festlegungen veröffentlicht. Sie sind maßgeblich für die vorausschauende Entwicklung der Biomasse- und Biomethananlagen.