- Der EuGH hat entschieden, dass Meta öffentliche Aussagen ĂŒber sexuelle Orientierung nicht fĂŒr Werbung nutzen darf. Die Entscheidung des EuGH klĂ€rt, dass öffentliches Teilen persönlicher Daten keine Einwilligung zur Datenverarbeitung bedeutet. Der EuGH fordert, dass Meta die Nutzung von Daten fĂŒr Werbung einschrĂ€nkt und DSGVO-Regeln wahrt. DatenschĂŒtzer Schrems sieht die Entscheidung als weiteren Erfolg im Kampf fĂŒr Datenschutz. Meta steht unter Druck, Datenschutzrichtlinien weiter anzupassen.
Europa steht im Mittelpunkt einer bedeutenden Entscheidung, die weitreichende Konsequenzen fĂŒr den Datenschutz hat. Der europĂ€ische Datenschutzaktivist Max Schrems hat einen weiteren Sieg gegen Meta errungen, nachdem der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) entschieden hat, dass der Technologiegigant die öffentlichen ĂuĂerungen der Nutzer ĂŒber ihre sexuelle Orientierung nicht zu Werbezwecken ausnutzen darf. Diese Entscheidung folgt auf eine langjĂ€hrige Auseinandersetzung, die 2014 begann, als Schrems Beschwerden ĂŒber auf ihn zugeschnittene Werbung erhob, die seine sexuelle Orientierung zum Ziel hatte. Meta hatte stets bestritten, auf diese Daten zuzugreifen.
Der Fall gegen Meta
Der Rechtsstreit nahm eine unerwartete Wendung, als ein österreichisches Gericht entschied, Meta sei berechtigt, solch sensible Daten zu verwenden, weil Schrems öffentlich ĂŒber seine sexuelle IdentitĂ€t gesprochen hatte. Doch das höchste EU-Gericht hat nun diese Entscheidung aufgehoben und festgelegt, dass persönliche Daten zur sexuellen Orientierung unter keinen UmstĂ€nden fĂŒr zielgerichtete Werbung genutzt werden dĂŒrfen, auch wenn jemand diese Details öffentlich gemacht hat. Schrems sieht darin eine Klarstellung, dass das Offenlegen auf öffentlicher BĂŒhne nicht automatisch mit der Einwilligung zur Datenverarbeitung gleichzusetzen ist.
Datenschutz und Werbung
Der EuGH hat weiter entschieden, dass Meta die Nutzung von Daten fĂŒr Werbezwecke generell einschrĂ€nken muss. Diese Entscheidung stellt grundlegende Regeln fĂŒr die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf. Laut Gericht dĂŒrfen persönliche Daten nicht ohne EinschrĂ€nkungen aggregiert und ausgewertet werden. Schrems’ AnwĂ€ltin, Katharina Raabe-Stuppnig, betont die Wichtigkeit dieser Regelungen: âEs ist entscheidend, klare Regeln festzulegen.â
Meta unter Druck
Meta reagierte zurĂŒckhaltend und erklĂ€rte, auf die vollstĂ€ndige Urteilspublikation zu warten. Trotz dieser Niederlage bleibt der Konzern dabei, den Datenschutz ernst zu nehmen. Schrems hat sich bereits in der Vergangenheit als entschlossener Kritiker von Meta hervorgetan. Sein Kampf gegen die transatlantische DatenĂŒbertragung fĂŒhrte zu einer weithin beachteten Aufhebung eines Abkommens. Angesichts dieser Entwicklungen könnte sich das Umfeld fĂŒr Onlinewerbung grundlegend Ă€ndern. Schrems sieht den aktuellen Erfolg als einen weiteren Schritt auf einem langen Weg: âFĂŒr Meta ist das nur ein weiterer Punkt in einer langen Liste von VerstöĂen.” Die Data-Privacy-Debatte gewinnt dadurch weiter an Momentum.