- Der EuGH hat entschieden, dass Meta öffentliche Aussagen über sexuelle Orientierung nicht für Werbung nutzen darf. Die Entscheidung des EuGH klärt, dass öffentliches Teilen persönlicher Daten keine Einwilligung zur Datenverarbeitung bedeutet. Der EuGH fordert, dass Meta die Nutzung von Daten für Werbung einschränkt und DSGVO-Regeln wahrt. Datenschützer Schrems sieht die Entscheidung als weiteren Erfolg im Kampf für Datenschutz. Meta steht unter Druck, Datenschutzrichtlinien weiter anzupassen.
Europa steht im Mittelpunkt einer bedeutenden Entscheidung, die weitreichende Konsequenzen für den Datenschutz hat. Der europäische Datenschutzaktivist Max Schrems hat einen weiteren Sieg gegen Meta errungen, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hat, dass der Technologiegigant die öffentlichen Äußerungen der Nutzer über ihre sexuelle Orientierung nicht zu Werbezwecken ausnutzen darf. Diese Entscheidung folgt auf eine langjährige Auseinandersetzung, die 2014 begann, als Schrems Beschwerden über auf ihn zugeschnittene Werbung erhob, die seine sexuelle Orientierung zum Ziel hatte. Meta hatte stets bestritten, auf diese Daten zuzugreifen.
Der Fall gegen Meta
Der Rechtsstreit nahm eine unerwartete Wendung, als ein österreichisches Gericht entschied, Meta sei berechtigt, solch sensible Daten zu verwenden, weil Schrems öffentlich über seine sexuelle Identität gesprochen hatte. Doch das höchste EU-Gericht hat nun diese Entscheidung aufgehoben und festgelegt, dass persönliche Daten zur sexuellen Orientierung unter keinen Umständen für zielgerichtete Werbung genutzt werden dürfen, auch wenn jemand diese Details öffentlich gemacht hat. Schrems sieht darin eine Klarstellung, dass das Offenlegen auf öffentlicher Bühne nicht automatisch mit der Einwilligung zur Datenverarbeitung gleichzusetzen ist.
Datenschutz und Werbung
Der EuGH hat weiter entschieden, dass Meta die Nutzung von Daten für Werbezwecke generell einschränken muss. Diese Entscheidung stellt grundlegende Regeln für die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf. Laut Gericht dürfen persönliche Daten nicht ohne Einschränkungen aggregiert und ausgewertet werden. Schrems’ Anwältin, Katharina Raabe-Stuppnig, betont die Wichtigkeit dieser Regelungen: „Es ist entscheidend, klare Regeln festzulegen.“
Meta unter Druck
Meta reagierte zurückhaltend und erklärte, auf die vollständige Urteilspublikation zu warten. Trotz dieser Niederlage bleibt der Konzern dabei, den Datenschutz ernst zu nehmen. Schrems hat sich bereits in der Vergangenheit als entschlossener Kritiker von Meta hervorgetan. Sein Kampf gegen die transatlantische Datenübertragung führte zu einer weithin beachteten Aufhebung eines Abkommens. Angesichts dieser Entwicklungen könnte sich das Umfeld für Onlinewerbung grundlegend ändern. Schrems sieht den aktuellen Erfolg als einen weiteren Schritt auf einem langen Weg: „Für Meta ist das nur ein weiterer Punkt in einer langen Liste von Verstößen.” Die Data-Privacy-Debatte gewinnt dadurch weiter an Momentum.

