- Kartenzahlung in Deutschland war heute gestört, vor allem bei Debit-, Kredit- und Girokarten.
- Problem lag beim IT-Dienstleister First Data, einer Tochter des US-Konzerns Fiserv.
- Bankautomaten waren nicht betroffen, die Störung betraf nur den Zahlungsvorgang.
- Bei Problemen an der Kasse sollte man auf Bargeld zurückgreifen oder auf Rechnung tanken.
- Händler dürfen keinen Personalausweis als Pfand einfordern, nur Kopien mit geschwärzten Daten sind erlaubt.
In Hannover und ganz Deutschland erlebten viele Menschen heute ein Ärgernis: Die Kartenzahlung war gestört. Bis zum frühen Abend hatten Debit-, Kredit- und Girokarten Schwierigkeiten beim Bezahlen, berichtet die Deutsche Kreditwirtschaft. Eine Analyse der Ursache und Lösungen für verunsicherte Konsumenten.
Technischer Hintergrund
Das Problem lag bei First Data, einem IT-Dienstleister des US-Konzerns Fiserv. Dieser Dienstleister wickelt Zahlungen mit Kredit- und Debitkarten für zahlreiche Anbieter in Deutschland ab. Eine Cyberattacke wurde ausgeschlossen. Bankautomaten der Banken und Sparkassen waren nicht betroffen, und die Störung beschränkte sich nicht auf einzelne Institute.
Welche Karten waren betroffen? Es handelte sich nicht um eine Störung der Karten selbst, sondern um eine technische Komplikation beim Zahlungsvorgang. Bei Girokarten war in bestimmten Fällen eine Bezahlung über Lastschrift möglich, erklärte die Deutsche Kreditwirtschaft. Der Einzelhandel, besonders sensibel auf solche Störungen, stand vor enormen Herausforderungen. Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, betonte die Problematik solcher Ausfälle für Handelsunternehmen.
Was tun bei Problemen an der Kasse?
David Riechmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, stellte klar: „Wenn man an der Kasse steht und keine Kartenzahlung möglich ist, muss man auf Bargeld zurückgreifen. Reicht das Bargeld nicht aus, bleiben die Einkäufe im Laden. Ohne Bezahlung kommt kein Kaufvertrag zustande.“
Ein weiteres häufiges Szenario: getankt, aber kein Geld oder funktionierende Karte dabei. Hier sollte man vor dem Tanken mit dem Tankstellenpersonal sprechen, rät Riechmann. Meistens finden Pächter eine Lösung, etwa durch Erstellen einer Rechnung. „Wer ohne Bezahlung wegfährt, begeht Tankbetrug oder Unterschlagung und muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen“, erklärt Riechmann weiter.
Ausweispfand: Rechtliche Grundlagen
Ein heikles Thema ist die Frage nach der Hinterlegung des Personalausweises als Pfand. Riechmann stellt unmissverständlich klar: Händler dürfen keinen Personalausweis als Pfand einfordern. Kopien der Vorder- und Rückseite können zwar angefertigt werden, aber bestimmte Daten sollen geschwärzt werden. Dies schützt die Daten und sichert dennoch die Identifizierung.
Ein heutiger Tag, der die Abhängigkeit moderner Gesellschaften von funktionierenden IT-Systemen deutlich macht. Unser Leben ist verknüpft mit der Zuverlässigkeit technologischer Lösungen, und Störungen wie diese werfen ein grelles Licht auf Probleme, die oft im Verborgenen bleiben.