- Der Bundesrat hat der Erhöhung der Mindestbandbreiten für die Telekommunikation zugestimmt, mit einem Anstieg der Download-Geschwindigkeit von 10 Mbit/s auf 15 Mbit/s und der Upload-Geschwindigkeit von 1,7 Mbit/s auf 5 Mbit/s. Diese Anpassung verfolgt das Ziel der sozialen Gerechtigkeit und soll sicherstellen, dass niemand unter der festgelegten Mindestgrenze bleibt, ähnlich dem Mindestlohn. Mehrpersonenhaushalte profitieren besonders von den verbesserten Bandbreiten, die Flexibilität und Effizienz bei der Nutzung mehrerer digitaler Geräte ermöglichen. Der Preis für die Grundversorgung wird auf etwa 35 Euro pro Monat angepasst, um die neuen Kostenstrukturen abzudecken. Das Recht auf minimalen Zugang zu Kommunikationsdiensten ist seit Ende 2021 gesetzlich verankert, mit der Möglichkeit, sich bei Nichtverfügbarkeit an die Bundesnetzagentur zu wenden.
Der Bundesrat hat einem bedeutsamen Schritt zugestimmt: Die Bandbreiten für die Mindestversorgung im Bereich der Telekommunikation werden merklich erhöht. Zukünftig wird die Download-Geschwindigkeit von bisher 10 Mbit/s auf 15 Mbit/s angehoben, während beim Upload ein Sprung von 1,7 Mbit/s auf 5 Mbit/s erfolgt. Diese Erhöhung richtet sich nach dem Prinzip der sozialen Gerechtigkeit, ähnlich dem Mindestlohn, so dass niemand unter der festgelegten Untergrenze bleiben muss. Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur, sieht hierin einen wesentlichen Fortschritt für die digitale Teilhabe in Deutschland und betont die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Vorgaben.
Technologische Anpassung für Familienhaushalte
Besonders profitieren Mehrpersonenhaushalte von der leistungsfähigeren Internetverbindung, da sie Flexibilität und Effizienz in der Nutzung mehrerer digitaler Geräte gleichzeitig ermöglicht. Sei es bei der Arbeit von zu Hause, Online-Kursen oder beim Streaming, die verbesserten Bandbreiten bieten spürbare Erleichterungen. Diese Neuerungen bringen jedoch auch neue Kostenstrukturen mit sich, denn der monatliche Preis für die Grundversorgung wird auf etwa 35 Euro angepasst.
Durch gründliche Evaluationen hat die Bundesnetzagentur die derzeitigen Mindestanforderungen im Telekommunikationsbereich in der Vergangenheit überprüft und optimiert. Verschiedene Übertragungstechniken wurden hinsichtlich ihrer Leistungskapazitäten bewertet, um der steigenden digitalen Nachfrage gerecht zu werden.
Gesetzliche Standards und Rechte
Gemäß dem Telekommunikationsgesetz genießt jede Bürgerin und jeder Bürger seit Ende 2021 das Recht auf einen minimalen Zugang zu Kommunikationsdiensten und einem schnellen Internet. Diese grundlegenden Standards sind entscheidend für die soziale und ökonomische Teilhabe in der modernen Welt. Die Bundesnetzagentur bleibt bestrebt, die Parameter der Mindestversorgung kontinuierlich an die wandelnde digitale Landschaft anzupassen. Sollten Menschen feststellen, dass sie keinen Zugang zu diesem Mindestangebot haben, sind sie aufgefordert, sich direkt an die Bundesnetzagentur zu wenden, um Abhilfe zu schaffen.