- Ein US-Bundesrichter hat entschieden, dass Google im Online-Werbemarkt als Monopolist agiert und gegen das US-Kartellrecht verstößt. Google generierte im vergangenen Jahr fast 30,4 Milliarden Dollar Umsatz durch Anzeigen, was nun durch Sanktionen bedroht sein könnte. Richterin Brinkema erkannte Googles dominierende Praktiken in der Web-Display-Werbung und Verknüpfungen im Ad-Tech-Bereich als rechtswidrig an. Der Vorwurf, dass Google den Markt für Werbetreibende-Werkzeuge monopolisiert, wurde jedoch abgelehnt. Googles Vizepräsidentin-Lee Anne Mulholland äußerte sich zur Entscheidung und plant Berufung gegen die Urteile.
Ein US-Bundesrichter hat heute entschieden, dass Google in bestimmten Bereichen des Online-Werbemarktes als Monopolist agiert. Dies ist bereits der zweite Fall innerhalb eines Jahres, in dem das Unternehmen gegen das US-Kartellrecht verstoßen hat. Konkret stellt das Gericht fest, dass Google den programmatischen Werbemarkt dominiert, was einen erheblichen Teil der Einnahmen des Unternehmens gefährdet. Im vergangenen Jahr generierte Google fast 30,4 Milliarden Dollar Umsatz durch das Platzieren von Anzeigen auf anderen Apps und Webseiten. Die Entscheidung könnte nun gravierende Folgen für diese Einnahmen haben, da Sanktionen drohen.
Der eingeschränkte Wettbewerb
Richterin Leonie Brinkema vom Bezirksgericht im östlichen Distrikt Virginias betonte, dass Googles Ausschlusspraktiken nicht nur den Wettbewerbern Schaden zufügten, sondern auch den Verlagskunden von Google, dem Wettbewerb und letztlich den Verbrauchern von Informationen im offenen Web. Diese Praktiken verstießen gegen den zweiten Abschnitt des Sherman Act, ein grundlegendes Kartellgesetz in den USA, da Google seine monopolistische Macht im Markt für offene Web-Display-Anzeigen behauptete und unzulässige Verknüpfungen im Ad-Tech-Bereich geschaffen hat. Genauer gesagt, die Art und Weise, wie Google seine Werbetechnologie miteinander verknüpfte, wurde als rechtswidrig eingestuft.
Kritik an engen Marktdefinitionen
Interessanterweise lehnte Brinkema jedoch den Vorwurf des Justizministeriums ab, dass Google den Markt für bestimmte Werkzeuge, die Werbetreibende nutzen, illegal monopolisiert habe. Die Definition dieses Marktes sei zu eng und unscharf. Somit wurde Google nicht als Monopolist in Bezug auf Anzeigenkaufwerkzeuge angesehen, wohl aber im Bereich der Herausgeberwerkzeuge, die für den Verkauf von Werbeplätzen verwendet werden. Google betont, dass nicht alle Vorwürfe der Kläger gerechtfertigt seien.
Googles Vizepräsidentin für regulatorische Angelegenheiten, Lee-Anne Mulholland, erklärte auf X, dass Google “die Hälfte des Falls” gewonnen habe und plant, gegen die anderen Entscheidungen Berufung einzulegen. “Unserer Meinung nach schaden weder unsere Werbetreibenden-Werkzeuge noch unsere Käufe wie DoubleClick dem Wettbewerb,” so Mulholland. Dennoch sieht sich das Unternehmen erheblichen Herausforderungen gegenüber.