- Die Bundesnetzagentur hat Konsultationen zu Entwürfen für den zukünftigen Regulierungsrahmen für Strom- und Gas-Netzentgelte eingeleitet. Ab 2028 für Gas und 2029 für Strom wird eine fünfjährige Regulierungsperiode beginnen, die später auf drei Jahre reduziert wird. Ein umfassender Effizienzvergleich wird eingeführt, ergänzt durch die Integration der Energiewendekompetenz. Kosten für Netzentgelte und Smart Meter Roll-out werden als dauerhaft nicht beeinflussbar anerkannt. Konsultationen der Stakeholder sind bis zum 30. Juli 2025 möglich, um einen modernen und effizienten Energiemarkt zu gestalten.
Die Bundesnetzagentur hat einen bedeutenden Schritt für die Zukunft der Energieversorgung eingeleitet. Mit der Einleitung der Konsultationen zu den Entwürfen für den zukünftigen Regulierungsrahmen und den Festlegungen zu Strom- und Gas-Netzentgelten setzt sie einen steten Wandel in Bewegung. Diese Festlegungsentwürfe sind von entscheidender Bedeutung, da sie die Basis für ein ausgewogenes System der Anreizregulierung für Betreiber von Strom- und Gasverteilernetzen sowie Gasfernleitungsnetzen bilden sollen.
Einfluss der Regulierungsperiode
Ab 2028 für Gas und ab 2029 für Strom wird eine neue Regulierungsperiode von fünf Jahren beginnen. Diese Übergangsperiode wird ein spezielles Anpassungsinstrument für Betriebskosten enthalten, um den Bedürfnissen der Stromverteilernetzbetreiber gerecht zu werden. Eine bedeutende Änderung ist die geplante Reduzierung der Regulierungsperiode auf lediglich drei Jahre ab 2033 bzw. 2034. Die Kapitalverzinsung wird mittels des gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatzes (WACC) errechnet, während der Gasbereich besondere Regelungen des KANU 2.0 berücksichtigen wird.
Effizienz und Transparenz spielen bei diesen Festlegungen eine wesentliche Rolle. Es wird ein umfassender Effizienzvergleich eingeführt, der die Nutzung von Redispatch-Anreizen fördern soll. Neu ist hier die Integration der Energiewendekompetenz, die das traditionelle Qualitätselement ergänzt. Der allgemeine Produktivitätsfaktor (Xgen) ist ebenfalls Teil des neuen Systems, um die Effizienz weiter zu optimieren.
Veränderungen bei Kosten und Verfahren
Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Behandlung der Kosten. Der Katalog der nicht beeinflussbaren Kosten wird neu definiert, und Kosten für Netzentgelte sowie für Smart Meter Roll-out werden als dauerhaft nicht beeinflussbar anerkannt. Für mittelgroße und kleine Netzbetreiber gibt es vereinfachte Verfahren, die den Verwaltungsaufwand reduzieren sollen. Auch die Methoden zur Gewährung von Umlaufvermögen werden überarbeitet, inklusive eines Zinsbonus für neu eingeworbene Baukostenzuschüsse im Strombereich.
Die Stakeholder sind eingeladen, bis zum 30. Juli 2025 zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. Diese Konsultationen sind ein kritischer Teil des Weges zu einem modernen und effizienten Energiemarkt. Die Bundesnetzagentur übernimmt durch diese Festlegungen eine zentrale Rolle, angeregt durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Stärkung ihrer Unabhängigkeit, und bewegt sich im Einklang mit den EU-Rechtsvorgaben. Die Entscheidungen der Behörde können gerichtlich überprüft werden, was die Rechtsstaatlichkeit des Prozesses unterstreicht.