- Die Bundesnetzagentur modernisiert die Cybersicherheitsrichtlinien im Energiesektor, um die Energienetze zu stärken. Die Überarbeitung beinhaltet die Konsolidierung der IT-Sicherheitskataloge für Strom- und Gasnetze und orientiert sich an internationalen Standards wie ISO/IEC 27001. Neue Kataloge bieten vereinheitlichte Definitionen und differenzierte Anforderungen für Cybersicherheit und Betriebsfähigkeit. Die Bundesnetzagentur legt in Zusammenarbeit mit dem BSI Mindeststandards für IT-Sicherheit fest, um Verfügbarkeit, Integrität, und Vertraulichkeit von Systemen zu gewährleisten. Anpassungen sind notwendig, um aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen.
Die Bundesnetzagentur hat kürzlich einen bedeutenden Vorstoß zur Modernisierung der Cybersicherheitsrichtlinien im Energiesektor unternommen. In einer zunehmend digitalisierten Welt, in der die Bedrohungen immer komplexer werden, sind diese aktualisierten Anforderungen ein wichtiger Schritt, um die Energienetze zu stärken. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, unterstreicht die Notwendigkeit dieser Maßnahmen, indem er die steigende Relevanz von Cybersicherheit für eine stabile Energieversorgung hervorhebt.
Die geplante Überarbeitung beinhaltet eine umfassende Konsolidierung der bestehenden IT-Sicherheitskataloge für Betreiber von Strom- und Gasnetzen sowie für Energieanlagen. Der Fokus liegt auf der Harmonisierung der Kataloge und ihrer Ausrichtung an den prozessorientierten Ansätzen der internationalen Standards ISO/IEC 27001. Betreiber, die die neuen Vorgaben umsetzen, erwarten durch die fortlaufende Risikoanalyse, Audits und Zertifizierungen eine Verbesserung des Schutzes ihrer Systeme.
Erneuerter IT-Sicherheitskatalog
Die neuen Kataloge bieten zudem vereinheitlichte Definitionen und differenzieren zwischen allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen und spezifischen Anforderungen, die durch Zertifizierung nachgewiesen werden müssen. Diese präzisen Maßnahmen zielen darauf ab, sowohl die Cybersicherheit als auch die Betriebsfähigkeit (BCM) der Energieversorgung zu gewährleisten. Eine prozessorientierte Herangehensweise verspricht unterdessen nicht nur effektivere Risikoanalysen, sondern auch eine engere Verzahnung von Informationssicherheit und BCM.
Seit der Veröffentlichung des ersten IT-Sicherheitskatalogs im August 2015, gefolgt von einem weiteren 2018 für kritische Energieinfrastrukturen, liegt es im Aufgabenbereich der Bundesnetzagentur, Mindeststandards für IT-Sicherheit in enger Zusammenarbeit mit dem BSI festzulegen. Diese Standards sind essenziell, um die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Systeme im Strom- und Gassektor abzusichern und eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auszuschließen.
Zukunftssicherheit im Energiesektor
Damit wird nicht nur der Schutz gegen Bedrohungen für Telekommunikations- und elektronische Datenverarbeitungssysteme gewährleistet, sondern es wird auch ein Rahmen geschaffen, der den Betreibern ermöglicht, aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gewachsen zu sein. Diese strategischen Anpassungen sind unerlässlich, um den wachsenden Herausforderungen unserer modernen, digitalisierten Welt zu begegnen und die zuverlässige Energieversorgung nachhaltig sicherzustellen.