- Erste Erfolge gegen die Servicepauschale. Mobilfunkanbieter sehen darin keine Richtungsentscheidung.
- Konsumentenschützer lehnen die Servicepauschale ab. A1, Magenta und Drei erstatten Kunden Gebühren zurück.
- Keine Auswirkungen auf andere Verfahren wie die Verbandsklage der Bundesarbeiterkammer.
- Fitnesscenter-Gebühr wurde vom Obersten Gerichtshof gekippt. Arbeiterkammer verfolgt ähnliche Argumentation.
- Mobilfunkanbieter kündigen rechtliche Schritte an trotz Klagen und Urteilen gegen die Servicepauschale.
Erste Erfolge gegen die Servicepauschale
Es sind erste Erfolge gegen die Servicepauschale und für den federführenden Anwalt, Matthias Strohmayer. Mobilfunkanbieter sehen darin aber für das große Verfahren keine Richtungsentscheidung. Die RTR, so die Argumentation, habe diese Gebühr mehr als ein Jahrzehnt lang genehmigt.
Konsumentenschützer lehnen die Servicepauschale ab
Die Servicepauschale ist seit ihrer Einführung 2011 den Konsumentenschützern wie auch den Kunden ein Dorn im Auge. A1, Magenta und Drei haben bis vor Kurzem jährlich Gebühren eingehoben, um damit Leistungen wie SIM-Kartentausch, Handysperre und dergleichen abzudecken und nicht mehr extra zu verrechnen. Andererseits haben sie sich in mehreren unabhängigen Verfahren dazu entschieden, Kunden ihre entrichteten Gebühren zurückzuzahlen.
Keine Auswirkungen auf andere Verfahren
Das Urteil hat keine Auswirkungen auf andere anhängige Verfahren wie zum Beispiel die Verbandsklage der Bundesarbeiterkammer. Es handelt sich um Einzelverfahren mit einzelnen Kund:innen, daher sagt das Urteil nichts über andere anhängige Fälle aus, so die Mobilfunkanbieter.
Fitnesscenter und die Diskussion um die Servicepauschale
Rückblick: Fitnesscenter haben in Zeiten der Corona-Pandemie und der Lockdowns eine Gebühr eingehoben. Diese wurde vom Obersten Gerichtshof gekippt. Mit der Argumentation, dass diese unzulässig sei, weil ihr keine entsprechende Gegenleistung gegenüberstehe. Diese Argumentation verfolgt auch die Arbeiterkammer.
Mobilfunkanbieter kündigen rechtliche Schritte an
Trotz mehrerer Klagen und Urteile gegen die Servicepauschale kündigen die Mobilfunkanbieter an, rechtliche Schritte einzuleiten, da die Gebühren mehr als zehn Jahre lang von der Regulierungsbehörde RTR genehmigt wurden.