- Der Digital Services Coordinator (DSC) der Bundesnetzagentur hat den ersten Tätigkeitsbericht zur Überwachung des europäischen Digital Services Acts (DSA) in Deutschland veröffentlicht. Im Jahr 2024 wurden über das DSC-Beschwerdeportal 824 Meldungen über mögliche DSA-Verstöße gesammelt, wovon 87 Beschwerden an koordinierende Stellen in anderen EU-Ländern übergeben wurden. Vier Verwaltungsverfahren gegen Vermittlungsdienste wurden im deutschen Zuständigkeitsbereich eingeleitet, und der DSC arbeitete aktiv an EU-Verfahren gegen Plattformen wie AliExpress und TikTok mit. Der DSC zertifiziert Einrichtungen für außergerichtliche Streitbeilegung und Trusted Flaggers, darunter die User Rights GmbH und die Jugendstiftung Baden-Württemberg. Der Koordinator fördert die internationale und interinstitutionelle Zusammenarbeit zur effektiven Umsetzung des DSA und zum Schutz der Nutzerrechte.
Der Digital Services Coordinator (DSC) der Bundesnetzagentur hat heute den ersten Tätigkeitsbericht seit seiner Gründung im Mai 2024 präsentiert. Diese Institution wurde geschaffen, um die Einhaltung des europäischen Digital Services Acts (DSA) in Deutschland zu überwachen. Jährlich wird ein Bericht vorgelegt, um den Bundestag und den Bundesrat über die Aktivitäten zu informieren.
Über das DSC-Beschwerdeportal wurden im Jahr 2024 insgesamt 824 Meldungen über mögliche Verstöße gesammelt. Diese betreffen insbesondere Vermittlungsdienste, deren Sitz in verschiedenen EU-Ländern verortet ist. Die Bundesnetzagentur übergab 87 dieser Beschwerden an die koordinierenden Stellen der jeweils zuständigen Länder. Dies verdeutlicht die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die für die Effektivität des DSA essenziell ist.
Verfahrenseinleitungen und Kooperationen
Innerhalb des Berichtsjahres wurden vier Verwaltungsverfahren gegen Vermittlungsdienste eingeleitet, die im deutschen Zuständigkeitsbereich liegen. Besonders hervorzuheben ist die aktive Mitwirkung der DSC an den von der EU-Kommission initiierten Verfahren gegen prominente Plattformen wie AliExpress, Temu, TikTok und X. Eine enge Kooperation und regelmäßiger Informationsaustausch mit der EU-Kommission waren Schlüsselkomponenten dieses Engagements.
Zu den weiteren Aufgaben des DSC gehört die Zertifizierung von Einrichtungen für die außergerichtliche Streitbeilegung und von sogenannten Trusted Flaggers. So wurde im August 2024 die User Rights GmbH als erste Einrichtung dieser Art anerkannt. Im Oktober 2024 folgte die Jugendstiftung Baden-Württemberg mit ihrer Meldestelle REspect! als zertifizierte vertrauenswürdige Hinweisgeberin.
Zentrale Rolle des DSC
Der DSC fungiert als Hauptkoordinationsstelle für die Umsetzung des DSA in Deutschland. Dabei überwacht er die Einhaltung von Verpflichtungen durch Vermittlungsdienste, zu denen auch Online-Plattformen gehören. Durch die Entgegennahme von Beschwerden bietet er Nutzern eine zentrale Anlaufstelle bei Verstößen gegen den DSA.
In enger Zusammenarbeit mit deutschen und europäischen Behörden sowie den DSCs der anderen EU-Mitgliedstaaten sorgt der Koordinator dafür, dass der DSA wirksam umgesetzt wird. Diese internationale und interinstitutionelle Kooperation ist unverzichtbar, um die Herausforderungen der digitalen Welt zu adressieren und die Rechte der Nutzer zu wahren.