- Apple muss 13 Milliarden Euro an Steuern nachzahlen.
- Google wurde zu 2,4 Milliarden Euro Strafe wegen Wettbewerbsverzerrung verurteilt.
- Der Europäische Gerichtshof hat die Höchststrafen für beide Unternehmen bestätigt.
- Google hat 2017 Änderungen vorgenommen, um die Vorschriften der EU-Kommission zu erfüllen.
- Mit dem EuGH-Urteil sind Apples rechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft.
Apple verliert vor EuGH im Streit um 13 Mrd. Euro Steuernachzahlung, Geldbuße von 2,4 Mrd. Euro gegen Google wird ebenso bestätigt.
Es sind die Höchststrafen, und der EuGH hat sie nochmals bestätigt: Vor dem höchsten europäischen Gericht ging es am Dienstagmorgen gleich für zwei große Technologiekonzerne um Milliarden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied über eine Wettbewerbsstrafe für Google und über Steuernachzahlungen von Apple. Hinter beiden Verfahren steht die EU-Kommission. Und in beiden Verfahren haben die Konzerne das Nachsehen. In Zahlen: Apple muss 13 Milliarden Euro an Steuern nachzahlen. Google wurde zu 2,4 Milliarden Euro verurteilt. Googles Verfahren zieht sich seit 2017. Der Suchmaschinenbetreiber wurde von der Brüsseler Behörde zu einer Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro verurteilt. Demnach hat Google in seinem Preisvergleichsdienst die eigenen Produkte hervorgehoben und attraktiver angezeigt, als es bei Konkurrenzprodukten der Fall gewesen ist.
Wettbewerbsverzerrung durch Google
Die Suchergebnisse der konkurrierenden Dienste erschienen weiter unten als blauer Link. Deswegen haben nach Ansicht der EU-Kommission die Nutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst häufiger angeklickt als die der Konkurrenten. Diese waren aber auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Für die Kommission ganz klar ein Fall von Wettbewerbsverzerrung und somit eben auch ein Missbrauch der eigenen Marktmacht. Etwas, wogegen vorzugehen sich die Brüsseler Behörde auf die Fahnen geheftet hat. Die Versuche Googles, gegen dieses Urteil vorzugehen, scheiterten und fanden jetzt ihren finalen Höhepunkt im EuGH-Urteil. Gegenüber der „Presse“ betont der Konzern, dass bereits 2017 die kritisierten Punkte bei der Produktplatzierung überarbeitet wurden und man sich seitdem an die Vorgaben gehalten habe sowie auch umgehend die DMA-Compliance-Lösung im März 2024 umgesetzt wurde.
Reaktionen der Konzerne
Konkret formuliert Google so auf das endgültige Urteil: „Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts. Das Urteil beruht auf einem sehr speziellen Sachverhalt. Wir haben bereits 2017 Änderungen vorgenommen, um der Entscheidung der Europäischen Kommission nachzukommen. Unser Ansatz hat mehr als sieben Jahre lang erfolgreich funktioniert und Milliarden von Klicks für mehr als 800 Preisvergleichsdienste generiert.“ Ähnlich „enttäuscht“ zeigt sich auch Apple: „In diesem Fall ging es nie darum, wie viel Steuern wir zahlen, sondern an welche Regierung wir sie zu zahlen haben. Wir zahlen immer alle Steuern, die wir schulden, egal wo wir tätig sind, und es gab nie eine Sonderregelung. Apple ist stolz darauf, ein Motor für Wachstum und Innovation in Europa und auf der ganzen Welt zu sein und stets zu den größten Steuerzahlern der Welt zu gehören.“
Steuerstrafen für Apple in Rekordhöhe
Eine bewegte Woche für Apple, und dabei ist erst Dienstag: Am Montagabend präsentierte der Konzern noch sein neuestes Line-up für das Weihnachtsgeschäft, am nächsten Tag folgt eine empfindliche Strafe durch den EuGH. Dabei hat Apple bereits länger Zeit gehabt, sich auf diese Strafe vorzubereiten, und das Geld liegt seitdem auch auf einem Treuhandkonto. Immerhin zieht sich dieser Fall bereits seit 2016. Worum geht’s? Um Steuern. Und zwar in der Höhe von 13 Milliarden Euro. Dabei konnte Apple in den letzten acht Jahren Etappenziele erreichen. Immerhin urteilte ein EU-Gericht, dass die Kommission nicht hätte nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen in Irland keine verbotene staatliche Beihilfe darstellten.
Irland und Luxemburg unter Kritik
Doch die Kommission vertritt unter anderem den Standpunkt, dass ein freier Wettbewerb zu herrschen habe. Dies sei nicht der Fall, wenn einzelnen Firmen vergünstigte Bedingungen eingeräumt werden. Besonders Irland und Luxemburg standen in der Vergangenheit wegen Steuerdeals in der Kritik. Die Kommission ging in Berufung beim EuGH, der nun sein Urteil verkündete. Der EU-Kommission zufolge hatte Irland, wo die Europa-Zentrale von Apple sitzt, dem iPhone-Hersteller eine unzulässig niedrige Steuerquote von 0,005 Prozent eingeräumt. Diese verletze die Beihilfe-Richtlinien der Staatengemeinschaft. Sie forderte Irland auf, 13 Mrd. Euro an Steuern von Apple nachzufordern. Eine untere europäische Gerichtsinstanz hatte Apples und Irlands Einspruch gegen diesen Bescheid 2020 stattgegeben. Mit dem EuGH-Urteil sind Apples rechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft.