- Opfer des Facebook-Datendiebstahls können in Deutschland über eine Sammelklage Schadenersatz fordern. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Nachweis des Datendiebstahls für Entschädigungen ausreicht, ohne Missbrauch der Daten beweisen zu müssen. Der mögliche Entschädigungsbetrag wird als moderat eingestuft, beginnt aber bei 100 Euro und kann bei nachgewiesenen psychischen Belastungen erhöht werden. Das Bundesamts für Justiz muss das Klageregister freigeben, bevor Betroffene sich der Klage anschließen können. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wird alle wichtigen Informationen bereitstellen, um den Betroffenen den Zugang zur Klage zu erleichtern.
In der dynamischen Sphäre der digitalen Privatsphäre ist eine wegweisende Entwicklung in der Bundesrepublik im Gange. Opfer eines weitreichenden Datendiebstahls, der Facebook vor einigen Jahren traf, können umgehend Schadenersatz einfordern. Die Initiative zu dieser kollektiven Aktion geht vom Verbraucherzentrale Bundesverband in der Hauptstadt aus und könnte Millionen Betroffene in Deutschland mobilisieren. Diese Sammlungsrechtsklage zielt darauf ab, auch die unsichtbaren Fäden der Verjährungsgesetze zu durchschneiden, indem Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden.
Historischer Überblick
Der Kern des Problems liegt in einem schwerwiegenden Sicherheitsvorfall aus dem Jahr 2021, bei dem sensible Informationen von etwa 533 Millionen Facebook-Nutzern aus diversen Nationen online preisgegeben wurden. In Deutschland zählte man mehr als sechs Millionen Betroffene. Trotz der vehementen Versuche von Meta, diese Klagen als unbegründet abzutun, drängten unzählige Betroffene mit ihren Anliegen vor die deutschen Gerichte. Häufig behielt Meta die Oberhand, doch die Kontroversen um die Voraussetzung für Schadensersatz hielten an.
Eine wegweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe brachte im November einen entscheidenden Wendepunkt. Der Nachweis, von dem Datendiebstahl betroffen zu sein, reicht aus, um Entschädigungen einfordern zu können. Weder der Missbrauch der gestohlenen Daten noch besondere Beeinträchtigungen der Betroffenen sind notwendig, um Ansprüche geltend zu machen.
Mögliche Entschädigung und Verfahren
Der Vorsitzende Richter machte jedoch deutlich, dass die finanzielle Entschädigung bei einem reinen Kontrollverlust über die persönlichen Daten moderat ausfallen sollte. Ein exemplarischer Betrag von 100 Euro wurde genannt. Falls darüber hinaus psychische Belastungen nachgewiesen werden können, muss dies berücksichtigt werden, und der Entschädigungsbetrag könnte sich entsprechend erhöhen.
Interessierte, die sich der bevorstehenden Sammelklage anschließen möchten, müssen sich noch etwas gedulden, da das Bundesamt für Justiz erst das notwendige Klageregister zugänglich machen muss. Der Verbraucherzentrale Bundesverband plant, alle relevanten Informationen zu diesem Fall zeitnah zu veröffentlichen, um den Betroffenen den Zugang zu erleichtern und sie über die nächsten Schritte zu informieren. Eine komplizierte, aber bedeutende Etappe in der Geschichte der Verbraucherrechte nimmt ihren Lauf, sowohl in Berlin als auch in Karlsruhe.