- Die Bundesnetzagentur fokussiert sich auf Geoblocking und ruft Verbraucher zur Meldung von Verstößen auf, besonders während der “Black Week”. Geoblocking verstößt gegen das Recht auf diskriminierungsfreien Einkauf im EU-Binnenmarkt. Klaus Müller betont die Bedeutung des Schutzes von Verbraucherrechten und ruft zur Wachsamkeit auf. Beschwerden betreffen grenzüberschreitende Wareneinkäufe und die Nutzung von Apps in bestimmten Ländern. Die Bundesnetzagentur kann gegen Verstöße Anordnungen erlassen und Bußgelder verhängen.
Die Bundesnetzagentur rückt das Thema Geoblocking in den Fokus und appelliert an Verbraucherinnen und Verbraucher, Verstöße zu melden, besonders in der umsatzstarken Zeit der „Black Week“. Geoblocking hindert Bürgerinnen und Bürger der EU daran, grenzüberschreitend einzukaufen. Es verletzt deren Recht auf faire, diskriminierungsfreie Käufe im Europäischen Binnenmarkt. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betont die Wichtigkeit, dass Rechte der Verbraucher gewahrt werden und ruft dazu auf, jegliche Einschränkungen im Einkauf zu melden.
Rechte der Verbraucher im EU-Raum
Nach der Geoblocking-Verordnung dürfen Anbieter im EU-Binnenmarkt Kundenzugänge nicht aufgrund des Wohnortes beschränken. Viele Verbraucher bemängeln jedoch in der Praxis, dass sie von bestimmten nationalen Online-Angeboten ausgeschlossen werden oder spezifische Zahlungsmethoden aus dem EU-Ausland nicht nutzen können. Für bestimmte Dienste, wie Streaming oder IT-Dienstleistungen, gibt es jedoch Ausnahmen. Besonders gehandelt wird während der “Black Week”, wenn Händler darauf achten müssen, dass ihre Angebote Konsumenten aus allen EU-Ländern gleichermaßen zur Verfügung stehen.
Die Bundesnetzagentur sieht sich als Hüter der Verordnung und geht gegen Verstöße rigoros vor. Sie hat die Befugnis, gegen deutsche Anbieter Anordnungen zu erlassen und Bußgelder bis zu 300.000 Euro zu verhängen. Bei Händlern aus anderen EU-Staaten informiert die Behörde die örtlich zuständigen Behörden, Maßnahmen zu ergreifen. Beschwerden, die bis jetzt die Agentur erreicht haben, betreffen hauptsächlich den Bereich der grenzüberschreitenden Wareneinkäufe, aber auch Probleme mit Apps, die in bestimmten Ländern nicht nutzbar sind, wurden beanstandet.
Geoblocking in physischen Geschäften
Diskriminierungen machen jedoch nicht Halt vor dem Online-Handel. Auch im physischen Einzelhandel kommt es zu Einschränkungen. Ein Beispiel: Das Laden von Elektrofahrzeugen wird den günstigsten Tarif nur für inländische Kunden angeboten. Weitere Beschwerden beinhalten den Fahrzeugkauf in Autohäusern, der nichtaindischen Käufern verwehrt bleibt, oder die Vereitelung von Dienstleistungen beim Kauf.
Zudem schildern Verbraucher aus dem EU-Ausland Probleme mit Bestellungen, die bei der Nutzung von Paketweiterleitern storniert wurden. Diese Dienste werden häufig genutzt, um Lieferungen aus dem Ausland an die eigene Anschrift im Heimatland weiterzuleiten. Zwar definieren Anbieter ihr Liefergebiet selbst, doch sollte es möglich sein, dass Kunden aus dem EU-Ausland innerhalb des ausgewählten Gebiets Bestellungen zu einer beliebigen Adresse tätigen können, auch wenn es die eines Paketdienstleisters ist.
Bislang haben all diejenigen Unternehmen nach Intervention der Bundesnetzagentur ihre Geoblocking-Verstöße eingestellt. Das Bewusstsein auf Verbraucherrechte sensibilisiert und die Meldung von Missständen ist der effektivste Hebel gegen diese Praktiken. Verbraucherinnen und Verbraucher sind aufgerufen, weiterhin wachsam zu bleiben und verdächtige Vorgänge zu melden, um so zu einem barrierefreien europäischen Markt beizutragen.