- Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Betroffene des Facebook-Datendiebstahls relativ einfach Schadensersatz beantragen können, ohne Missbrauch oder spezifische Beeinträchtigungen nachweisen zu müssen. Das Urteil markiert den ersten Einsatz des Leitentscheidungsverfahrens des BGH und ist bedeutend für ähnliche Fälle in Deutschland. Das Oberlandesgericht Köln muss nun klären, ob ein Datenschutzverstoß vorlag und wie der Schaden zu bewerten ist. Betroffene des Vorfalls vom April 2021, bei dem 533 Millionen Nutzer betroffen waren, können sich Hoffnung auf Schadensersatz machen. Trotz der bisher hohen Erfolgsquote von Meta in diesen Verfahren könnte das BGH-Urteil die Dynamik verändern.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass die Barrieren für Betroffene des Facebook-Datendiebstahls, Schadensersatz zu beantragen, relativ gering sind. Ein Nachweis ihrer Betroffenheit reicht aus, ohne dass sie einen Missbrauch ihrer Daten dokumentieren müssen. Auch ist es nicht erforderlich, spezifische Beeinträchtigungen wie Angst oder Sorge zu belegen. Mit diesem Urteil hat der BGH erstmals das Leitentscheidungsverfahren angewandt. Diese Klarstellung ist von großer Bedeutung für zahlreiche ähnliche Fälle, die vor deutschen Gerichten anhängig sind. Das Aktenzeichen lautet VI ZR 10/24.
Voraussetzungen für Schadensersatz
Der Vorsitzende Richter, Stephan Seiters, betonte, dass der Schadensersatz bei reiner Kontrolleinbuße nicht hoch bemessen werden sollte. Ein exemplarisches Urteil nannte eine Summe von 100 Euro. Im konkreten Fall ist nun das Oberlandesgericht Köln gefordert, die Sache erneut zu prüfen, insbesondere um zu klären, ob ein Verstoß gegen den Datenschutz stattfand und wie der Schaden bewertet werden soll. Der Anlass für die Entscheidungen war ein Vorfall vom April 2021, bei dem rund 533 Millionen Facebook-Nutzer weltweit betroffen waren. Die Täter hatten Daten durch eine missbrauchte Funktion zur Freunde-Suche veröffentlicht, was eine Flut von Klagen nach sich zog.
Reaktionen und Auswirkungen
Trotz der Flut an Klagen blieben viele vor den deutschen Gerichten bislang erfolglos. Meta, der Mutterkonzern von Facebook, beharrte darauf, dass die Klagen unbegründet seien und es keinen Datenschutzverstoß gegeben habe. Facebooks Systeme seien nicht gehackt worden, so die Rechtsanwälte der Kanzlei Freshfields, die auf mehr als 6.000 erfolgreiche Verfahren verweisen. Diese repräsentieren eine Erfolgsquote von über 85 Prozent, derzufolge die meisten Klagen abgewiesen wurden. Das Urteil des BGH dürfte jedoch die Dynamik der Verfahren nachhaltig beeinflussen.