- Die US-Regierung erlitt einen Rückschlag bei ihrem Versuch, Google zu zerschlagen, da der Richter entschied, dass Google Chrome und Android behalten darf. Richter Amit Mehta untersagte jedoch exklusive Vereinbarungen für die Verbreitung bestimmter Google-Dienste wie der Websuche. Google darf weiterhin finanzielle Anreize für Vorinstallationen bieten, aber diese Praxis steht unter verstärkter Beobachtung der Justiz. Das Urteil führte zu einem Anstieg des Aktienkurses von Alphabet um sieben Prozent im nachbörslichen Handel. Google plant möglicherweise, in Berufung zu gehen, abhängig von den weiteren rechtlichen Entscheidungen.
In einem komplexen Rechtsstreit in Washington erlitt die US-Regierung einen Rückschlag in ihrem Bestreben, den Technologiegiganten Google zu zerschlagen. Richter Amit Mehta entschied, dass Google nicht gezwungen werden soll, sich von seinem erfolgreichen Webbrowser Chrome oder dem allgegenwärtigen mobilen Betriebssystem Android zu trennen. Diese Entscheidung fiel, nachdem die Regierung ihre Forderungen als zu weitgehend dargestellt hatte. Gleichzeitig verschärfte der Richter jedoch die Vorgaben für Google, indem er exklusive Vereinbarungen für die Verbreitung bestimmter Dienste wie der Websuche, Chrome oder der KI-Software Gemini untersagte.
Exklusive Vereinbarungen und Vorinstallationen
Obwohl der Konzern weiterhin anderen Unternehmen wie Apple oder Mozilla finanzielle Anreize bieten kann, bleibt die Praxis, Dienste vorzuinstallieren, im Blickfeld der Justiz. Insbesondere erhielt Apple Berichten zufolge hohe Zahlungen, um die Google-Suche als Standard-Option auf iPhones zu bieten. Auch Mozilla, die Entwickler des Firefox-Browsers, profitieren von dieser Partnerschaft enorm, da die Vorinstallation der Google-Suche eine wichtige Einnahmequelle darstellt. Während in der Europäischen Union Benutzer inzwischen die Möglichkeit haben zu wählen, welche Suchmaschine sie bevorzugen, lehnte der Richter einen ähnlichen Auswahlzwang für die USA ab.
Marktreaktionen und rechtliche Auswirkungen
Das Urteil kann als Teilerfolg für Google gewertet werden. Der Aktienkurs des Mutterkonzerns Alphabet legte im nachbörslichen Handel um beeindruckende sieben Prozent zu. Auch die Wertpapiere von Apple zeigten ein positives Echo und stiegen um drei Prozent. Dieser Prozess folgte einem früheren Gerichtsentscheid, der Googles monopolartige Stellung bei der Web-Suche bestätigte. Im anschließenden Verfahren wurde über mögliche Konsequenzen debattiert, wobei das jüngste Urteil nun wegweisend für den weiteren Verlauf ist.
Die Saga könnte jedoch noch nicht am Ende sein. Google deutete bereits an, in Berufung zu gehen, um das Urteil anzufechten. Der Technologieriese muss zuerst die endgültige Entscheidung zu den Konsequenzen abwarten, bevor weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden können.