- Marktbeherrschende Konzerne sollen mit dem Digital Markets Act reguliert werden.
- Neue Regeln gelten für große Online-Plattformen in der EU, um Machtmissbrauch zu verhindern.
- 22 Dienste von sechs Unternehmen wurden als “Gatekeeper” ausgemacht, darunter Google, Microsoft, Apple und Meta.
- Verstöße gegen den Digital Markets Act können zu Strafen von bis zu zehn Prozent des Umsatzes führen.
- Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung der DMA-Vorgaben bei Apple aussehen wird.
Marktbeherrschenden Konzernen wie Google, Microsoft, Apple oder Meta sollen mit dem Digital Markets Act ein Riegel vorgeschoben werden. Faire Wettbewerbsbedingungen und Rechte der Nutzer stehen dabei im Fokus. „Drakonische Strafen“ sollen bei Nichteinhaltung abschrecken.
Strenge Regeln für große Online-Plattformen
In der EU greifen ab Donnerstag striktere Regeln für große Online-Plattformen, die einen Machtmissbrauch verhindern sollen. Die EU-Kommission machte bisher 22 Dienste von sechs Unternehmen als sogenannte „Gatekeeper“ (Torwächter) aus, für die die neuen Vorgaben gelten. Betroffen sind wenig überraschend die US-Tech-Giganten: Google, Microsoft, Apple, die Google-Mutter Alphabet und der Facebook-Konzern Meta. Auch die Videoapp Tik Tok des Konzerns Bytedance steht auf der Liste.
Neue Vorgaben für Gatekeeper
Zu den Vorgaben gehört unter anderem, dass die „Gatekeeper“ eigene Dienste nicht gegenüber Angeboten von Konkurrenten bevorzugen dürfen. In der Websuche von Google werden deshalb Informationen aus spezialisierten Suchmaschinen anderer Firmen künftig ausführlicher dargestellt. Auch ist untersagt, Daten aus verschiedenen Dienste zu verknüpfen.
Hohe Strafen bei Verstößen
Apple muss erstmals zulassen, dass auf dem iPhone Apps aus anderen Marktplätzen als dem hauseigenen Download-Store geladen werden können. Beim Facebook-Konzern müssen die Chat-Dienste WhatsApp und Messenger Voraussetzungen für die Integration konkurrierender Messaging-Dienste schaffen. Doch Rivalen wie Signal und Threema zeigen wenig Interesse daran und verweisen auf ihre eigenen Datenschutz-Standards. Bei Verstößen gegen den Digital Markets Act (DMA) drohen Strafen von bis zu zehn Prozent des jährlichen Umsatzes – und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen. Als letzte Option steht auch eine Zerschlagung im Raum. Am Ende könnten Gerichte über mögliche Strafen entscheiden.
Eine spannende Frage
Eine spannende Frage ist, ob die EU-Kommission die Umsetzung der DMA-Vorgaben bei Apple akzeptieren wird. Einige Unternehmen wie Spotify werfen dem iPhone-Konzern vor, die Konditionen beim Laden von Apps aus anderen Stores so gestaltet zu haben, dass dies für viele Entwickler nicht tragbar sei – und sie lieber im bisherigen Modell bleiben würden. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager betonte bisher nur, dass die Kommission die Umsetzung der DMA-Vorgaben mit Priorität prüfen werde. Dem Finanzdienst Bloomberg sagte sie zugleich, die DMA-Lösungen großer Tech-Konzerne sollten nicht „unattraktiv“ für deren Kunden und Nutzer sein. (APA/ere)