- Ein Richter in Washington hat entschieden, dass Google bestimmte Daten mit Mitbewerbern teilen muss, um den Online-Suchwettbewerb zu stärken. Google darf weiterhin Zahlungen leisten, damit seine Dienste bei Unternehmen wie Apple vorinstalliert werden, was Apple Milliarden eingebracht hat. Ein Antrag, Google zum Verkauf des Chrome-Browsers zu zwingen, wurde abgelehnt, da die Forderung der Regierung zu weit ging. Google plant, gegen das Urteil Berufung einzulegen, während die rechtlichen Auseinandersetzungen Jahre dauern könnten. Googles Aktienkurs stieg nach dem Urteil um sieben Prozent im nachbörslichen Handel.
Die jüngsten Entwicklungen im Fall gegen den Internetgiganten, der beschuldigt wird, ein illegales Monopol zu unterhalten, haben für Aufsehen gesorgt. Ein Richter in Washington hat angeordnet, dass die Suchmaschine von Alphabet, Google, bestimmte Daten mit ihren Mitbewerbern teilen muss. Diese Entscheidung soll laut Gerichtsurteil den Wettbewerb im Bereich der Online-Suche stärken. Ein Antrag der Staatsanwaltschaft, Google zum Verkauf des Chrome-Browsers zu zwingen, wurde jedoch abgelehnt. Die Regierung der Vereinigten Staaten ging mit ihrer Forderung, so der Richter, zu weit.
Exklusive Praktiken eingeschränkt
Das Urteil des Richters Amit Mehta untersagt zudem exklusive Vereinbarungen zur Verbreitung von Diensten wie der Google-Suche und Chrome. Diese Dienste können weiterhin bei Unternehmen wie Apple und Mozilla vorinstalliert werden, wenn Google dafür zahlt. Diese Praxis hat Apple bereits Milliarden eingebracht, da die Google-Suche auf iPhones als Standard vorinstalliert ist. Im Gegensatz dazu haben Nutzer in der EU die Wahl, welche Suchmaschine sie verwenden möchten, ein Zwang, den der Richter für die USA nicht befürwortet.
Google ist verpflichtet, bestimmte Daten aus der Suchmaschine mit Konkurrenten zu teilen, insbesondere Teile des Suchmaschinen-Index und Informationen zu Benutzerinteraktionen. Dies soll Suchmaschinen wie Microsofts Bing oder DuckDuckGo und KI-Firmen wie OpenAI beim Aufbau ihrer Konkurrenzprodukte unterstützen. Auf dem Börsenparkett wurde das Urteil als ein Teilsieg für Google gewertet, was sich in einem Anstieg des Aktienkurses um sieben Prozent im nachbörslichen Handel widerspiegelte.
Berufung gegen das Urteil
Alphabet, die Muttergesellschaft von Google, dominiert etwa 90 Prozent des Marktes und zieht den größten Teil der weltweiten Online-Werbebudgets an. In Anbetracht der Entscheidung, hat Google-Chef Sundar Pichai Bedenken geäußert. Er sieht darin eine potenzielle Möglichkeit, dass Mitbewerber die von Google verwendete Technologie nachvollziehen könnten. Nichtsdestotrotz hat der Konzern angekündigt, in Berufung zu gehen. Diese rechtlichen Auseinandersetzungen könnten sich über Jahre hinziehen, da zunächst die Konsequenzen der Entscheidung abgewartet werden müssen, bevor das Urteil im Monopolprozess angefochten wird.