- Die Bundesnetzagentur hat ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Netzentgelte fĂŒr Industriekunden veröffentlicht.
- Industrie und Gewerbe sollen reduzierte Netzentgelte zahlen, wenn sie bei hohem Stromangebot mehr Strom verbrauchen und umgekehrt.
- Das neue System ermutigt stromintensive Betriebe, ihre Stromabnahme an die aktuelle Erzeugungssituation anzupassen.
- Regionale Ausnahmen und Ăbergangsregelungen werden geprĂŒft, um Belastungen in Regionen mit geringer dezentraler Einspeisung zu berĂŒcksichtigen.
- Die EffektivitĂ€t der bisherigen Sonderregeln fĂŒr Netzentgelte wird angesichts der Energiewende und verĂ€nderter Netzanforderungen neu bewertet.
Die Bundesnetzagentur hat heute ein Eckpunktepapier veröffentlicht, das die Weiterentwicklung der Regelungen zu den Netzentgelten fĂŒr Industriekunden zum Ziel hat. Dieses Papier ist Bestandteil eines neuen Festlegungsverfahrens.
âDie bisherigen Netzentgeltrabatte sind nicht mehr zeitgemÀà in einem Stromsystem, das stark auf erneuerbare Energien setzt. Wir möchten dĂ©sormais ein Verbrauchsverhalten der Industrie fördern, das dem System dienlich ist. Industrie und Gewerbe sollen reduzierte Netzentgelte zahlen, wenn sie bei hohem Stromangebot mehr Strom verbrauchen und umgekehrtâ, erklĂ€rt Klaus MĂŒller, PrĂ€sident der Bundesnetzagentur.
Anpassung der Stromabnahme an aktuelle Preisentwicklungen
Das neue System sieht vor, stromintensive Betriebe zu ermutigen, ihre Stromabnahme an die aktuelle Erzeugungssituation anzupassen. Dies zeigt sich primÀr in den dynamischen Strombörsenpreisen.
Wer in Zeiten besonders niedriger Preise seine Stromabnahme erhöht und sie wÀhrend hoher Preise reduziert, soll weiterhin von Netzentgeltprivilegierungen profitieren. Die technische Umsetzbarkeit und die FlexibilitÀt der Industriebetriebe spielen hierbei eine entscheidende Rolle.
Dabei geht es nicht darum, die Verbraucher zu ĂŒberfordern, sondern das vorhandene und zukĂŒnftig erreichbare FlexibilitĂ€tspotential optimal zu nutzen.
Regionale Ausnahmen und Ăbergangsregelungen
In Regionen mit geringer dezentraler Einspeisung erneuerbarer Energien können Belastungen lastbedingt entstehen. Dort möchte die Bundesnetzagentur klÀren, ob und wie regionale Ausnahmen gestaltet werden können, bis der Netzausbau bundesweit eine StÀrkung des Marktsignals ermöglicht.
Ăbergangsfristen fĂŒr Unternehmen sind vorgesehen, um die Anpassung ihrer Produktionen und die Realisierung von FlexibilitĂ€tspotentialen zu ermöglichen. Bestehende Vereinbarungen ĂŒber individuelle Netzentgelte sollen nicht sofort ihre GĂŒltigkeit verlieren.
Hintergrund Industrienetzentgelte
Die Netzentgelte beinhalten verschiedene Sonderregelungen fĂŒr Industrie und Gewerbe, die zu einem bestimmten Verhalten motivieren sollen. Beispielsweise zahlen industrielle Verbraucher, die vom Jahreshöchstlastprofil abweichen, ein reduziertes Entgelt, wodurch die Netzdimensionierung begrenzt bleibt.
Die Bandlastregelung fördert hingegen eine konstante Stromabnahme. Rund 400 Bandlastkunden und 4200 atypische Netznutzer profitieren von Sondernetzentgelten nach § 19 Abs. 2 StromNEV und erzielen so erhebliche Netzentgeltreduzierungen, die durch eine Umlage an alle Netznutzer weitergeben werden.
Die Energiewende hat die Dynamik der Stromerzeugung und damit die Anforderungen an den Netzbetrieb grundlegend verĂ€ndert. Demzufolge mĂŒssen auch die Anreize, die durch Sondernetzentgelte geschaffen werden, neu bewertet werden. Die EffektivitĂ€t einer atypischen Netznutzung ist in Netzen mit hoher erneuerbarer Durchdringung stark reduziert. Hier verursacht der zusĂ€tzliche Netzausbau mehr Einspeisekosten als Lastkosten.
Die bisherige Bandlastprivilegierung hat unter den verÀnderten Bedingungen an Bedeutung verloren und setzt zunehmend Fehlanreize. Unflexibles Verbrauchsverhalten ist ökonomisch nachteilhaft und kann die Integration erneuerbarer Energien behindern.
Konsultation des Eckpunktepapiers
Die Bundesnetzagentur strebt einen intensiven Austausch mit der Branche an, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Die Konsultation erfolgt bis Mitte September, und die neuen Regelungen sollen Anfang 2026 in Kraft treten.