- Neue Abo-Modelle auf Instagram und Facebook
- Unzureichende Bestellbuttons
- Reaktion der Verbraucherzentrale NRW
- Gerichtsurteil setzt wichtiges Signal für Verbraucherschutz
- Unternehmen müssen sich an geltende Vorschriften halten
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat entschieden, dass das Abo-Modell für die werbefreie Nutzung von Instagram und Facebook unzulässig gestaltet ist (AZ.: I-20 UKlaG 4/23). Die Meta Platforms Ireland Limited erhielt am Donnerstag in einem Eilverfahren die einstweilige Verfügung, den Bestellprozess für das Abo-Modell zu ändern. Die Verbraucherzentrale NRW hatte Klage gegen das Unternehmen eingereicht, die nun rechtskräftig ist.
Neue Abo-Modelle auf Instagram und Facebook
Die Plattformen Instagram und Facebook bieten seit November 2023 neue Abo-Modelle an. Nutzer können wählen, ob sie für eine werbefreie Nutzung monatlich bezahlen wollen oder personalisierte Werbung angezeigt bekommen möchten.
Unzureichende Bestellbuttons
Das OLG Düsseldorf wies darauf hin, dass Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, Bestellbuttons eindeutig zu kennzeichnen. Der aktuell verwendete Bestellbutton „Abonnieren“ erfüllt diese Anforderungen nicht, da es auch kostenlose Abonnements gibt. Auch der Button „Weiter zur Zahlung“ genügt nicht den Verbraucherschutzvorgaben, da nicht klar erkennbar ist, dass bereits ein Vertrag abgeschlossen wird.
Reaktion der Verbraucherzentrale NRW
Der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski, begrüßte das Urteil und betonte die Bedeutung des europäischen und deutschen Verbraucherschutzes. Die Verbraucherzentrale prüft derzeit, ob sie eine Klage einreichen wird, um Meta dazu zu verpflichten, bereits eingezogene Abo-Gebühren zurückzuzahlen.
Das Gerichtsurteil des OLG Düsseldorf setzt ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz und zeigt, dass Unternehmen sich an geltende Vorschriften halten müssen, auch weltweit operierende Unternehmen wie Meta.