Beim Aufenthalt außerhalb der EU kann das Mailbox-System zu einer unerwarteten Kostenfalle werden. Bei Anrufen, die zur Mailbox geleitet werden, zahlen Anrufer:innen aus Deutschland lediglich die Kosten bis zur Grenze, für die Verbindung ins Ausland und die Weiterleitung auf die Mailbox beim heimischen Mobilfunkanbieter muss derjenige aufkommen, der angerufen wird.
Die Wahl zwischen einer bedingten oder absoluten Rufumleitung beeinflusst, ob und wie viel die Kunden zusätzlich zahlen müssen. Bei der bedingten Rufumleitung werden Gespräche zunächst auf Ihre Kosten ins Ausland weitergeleitet und von dort wieder zurück nach Deutschland. Dabei fallen also doppelte Kosten an.
Die absolute Rufumleitung ist hingegen kostengünstiger, setzt allerdings voraus, dass Sie selbst nicht unmittelbar erreichbar sein müssen. Hierbei werden Gespräche direkt auf der Mailbox in Deutschland angenommen, ohne ins Ausland umgeleitet zu werden, was dem Angerufenen Kosten spart.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Mailbox komplett abzuschalten, so dass der Anrufer Sie nur erreichen kann, wenn Sie auch im Netz eingebucht sind, ohne zusätzliche Kosten für unmittelbar angenommene Anrufe zu generieren.
Beim Abhören der Mailbox aus dem Ausland ist es wichtig zu beachten, ob man sich innerhalb oder außerhalb der EU aufhält. Laut der EU-Roaming-Verordnung entstehen im EU-Ausland für das Abhören keine zusätzlichen Kosten. Für das Abhören außerhalb der EU fallen in der Regel International-Roaming-Entgelte an, es sei denn, man nutzt WLAN-Call.
Es ist wichtig, die Kostenfallen bei der Nutzung von Mobilfunkdiensten im Ausland im Blick zu behalten, um unerwartete Gebühren zu vermeiden.