- Marktanteil des hauseigenen Browsers Edge von Microsoft ist nicht marktbeherrschend genug.
- Browser Edge und die hauseigenen Werbedienste von den strengen neuen Kartellvorschriften ausgenommen.
- Gesetz über digitale Märkte trifft die Geschäftsmodelle von sechs der mächtigsten Technologieunternehmen der Welt.
- Unternehmen illegal, ihre eigenen Dienste gegenüber denen von Konkurrenten zu bevorzugen.
- Microsofts Bemühungen, Googles Machtdominanz zu brechen, zeigen bisher wenig Erfolg.
Der Marktanteil des hauseigenen Browsers Edge von Microsoft ist nicht marktbeherrschend genug. Das konnte auch die Einführung von Chat GPT nicht ändern. [Die Ausnahmeregelungen] Browser Edge und die hauseigenen Werbedienste sollen von den strengen neuen Kartellvorschriften der ausgenommen werden. Der Grund dafür: sie sind nicht marktbeherrschend genug. Microsoft bleibt von der Verordnung verschont. Zu dem Schluss kamen die Wettbewerbshüter. Beamte der Europäischen Kommission tendieren zu einer Begnadigung des US-Softwaregiganten als Teil einer fünfmonatigen Marktuntersuchung, die im Februar endet. Die Unterstützung für Microsoft kommt, nachdem berichtet hatte, dass sich die Beamten bereits gegen die Einbeziehung des iMessage-Dienstes von Inc. in das neue Gesetz über digitale Märkte entschieden haben. Das Gesetz tritt im März in Kraft.
[Das hat Konsequenzen] Das EU-Gesetz über die digitalen Märkte trifft die Geschäftsmodelle von sechs der mächtigsten Technologieunternehmen der Welt, die als digitale „Torwächter“ gelten, ins Herz. Während einige ihrer Dienste nun ausgenommen sind, müssen Microsoft und Apple – neben Meta und (Alphabet) sowie und dem TikTok-Eigentümer ByteDance – eine Reihe neuer Verpflichtungen auferlegt werden, die sie daran hindern sollen, ihre marktbeherrschende Stellung in anderen Geschäftsbereichen zu missbrauchen. Für Microsoft gilt dies für das Windows-Betriebssystem und die Social-Media-Plattform LinkedIn. Für Apple gilt dies für das mobile Betriebssystem iOS, den App Store und den Safari-Browser. [Reaktionen der Unternehmen] Dem Gesetz nach ist es für die benannten Unternehmen illegal, ihre eigenen Dienste gegenüber denen von Konkurrenten zu bevorzugen. Es wird ihnen untersagt, einzelne Dienste zu kombinieren. Sie werden daran gehindert, personenbezogene Daten über ihre verschiedenen Dienste hinweg zu kombinieren, sie dürfen die von Drittanbietern gesammelten Daten nicht verwenden, um mit ihnen zu konkurrieren, und sie müssen den Nutzern erlauben, Apps von konkurrierenden Plattformen herunterzuladen. [Auswirkungen für Microsoft] Für Microsoft ist die Ausklammerung des Browsers nur vordergründig eine gute Nachricht. Andererseits zeigt es nämlich, dass Satya Nadellas Vorhaben, Googles Machtdominanz zu brechen, nicht gelingen mag. Trotz der rasanten Einbindung von Chat GPT sind die Nutzer nicht in Scharen gekommen. Weiterhin steht der Browser bei einem Marktanteil von knappen drei Prozent. Vielleicht braucht die Verschiebung Zeit, aber ein derart stagnierender Nutzeranteil deutet nicht darauf hin. [Reaktionen auf die Klagen] Apple, Meta und ByteDance haben alle gegen die Entscheidung der EU geklagt, sie oder einige ihrer Dienste unter das DMA zu stellen. Die Brüsseler Kommission und Microsoft lehnten eine Stellungnahme zu den EU-Ausnahmeregelungen ab. (stein)