- Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge in den Offshore-Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen bekannt gegeben, die eine Gesamtsumme von 3,0225 Mrd. Euro erzielten.
- Für die Flächen N-11.2 und N-12.3 wurden Gebotswerte von 1,305 Mio. €/MW und 1,065 Mio. €/MW festgelegt, die Zuschläge gingen an Offshore Wind One GmbH und EnBW Offshore Projektgesellschaft 1 GmbH.
- Die Inbetriebnahme der Windparks mit einer Gesamtleistung von 2.500 MW ist für das Jahr 2031 vorgesehen.
- Das dynamische Gebotsverfahren führte zu 46 Gebotsrunden für Fläche N-11.2 und 55 Gebotsrunden für Fläche N-12.3.
- Erlöse aus den Ausschreibungen fließen in die Senkung von Stromkosten und den nachhaltigen Meeresschutz.
Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge in den Offshore-Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen zum Gebotstermin 1. Juni 2024 bekannt gegeben. Für beide ausgeschriebenen Flächen wurde ein dynamisches Gebotsverfahren durchgeführt. Dieses erzielte die Gesamtsumme von 3,0225 Mrd. Euro.
“Die Ergebnisse zeigen die Attraktivität von Investitionen in Offshore-Windenergie in Deutschland,” sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. “Sie sind ein weiterer wichtiger Schritt zur Erreichung der Offshore-Ausbauziele.”
Gegenstand der Ausschreibungen
Gegenstand der Ausschreibungen waren zwei Flächen mit einem Ausschreibungsvolumen von insgesamt 2.500 MW. Die beiden Flächen für Offshore-Windparks mit einer Leistung von 1.500 MW und 1.000 MW liegen in der Nordsee etwa 120 km nordwestlich von Helgoland. Die Inbetriebnahme der Windparks ist für das Jahr 2031 vorgesehen.
Den Zuschlag erhielten für die Fläche N-11.2 die Bieterin Offshore Wind One GmbH zu einem Gebotswert von 1,305 Mio. €/MW und für die Fläche N-12.3 die Bieterin EnBW Offshore Projektgesellschaft 1 GmbH zu einem Gebotswert von 1,065 Mio. €/MW. Das entspricht einer Zahlung des jeweils bezuschlagten Bieters in Höhe von 1,9575 Mrd. € für die Fläche N-11.2 und einer Zahlung von 1,065 Mrd. € für die Fläche N-12.3. Der durchschnittliche Zuschlagswert pro Gigawatt lag im Jahr 2023 bei 1,8 Mrd. Euro.
Mit dem Zuschlag erhalten die erfolgreichen Bieter Anspruch auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf der Fläche sowie Anspruch auf Anschluss und Netzanbindungskapazität.
Dynamisches Gebotsverfahren erneut als Onlineverfahren
Die Durchführung des dynamischen Gebotsverfahrens war erforderlich, da zum Gebotstermin für die Fläche N-11.2 neun sowie für die Fläche N-12.3 sieben Gebote mit einem Gebotswert von null Cent pro Kilowattstunde eingereicht wurden. Ziel des dynamischen Gebotsverfahrens ist die wettbewerbliche Differenzierung der Gebote bei Vorliegen mehrerer Null-Cent-Gebote für eine Fläche. Die Bieter mit der jeweils höchsten Zahlungsbereitschaft für eine Fläche erhielten den Zuschlag.
Die Ermittlung der Zuschlagsberechtigten erfolgte dabei wie bereits im letzten Jahr online in mehreren Gebotsrunden mit ansteigenden Gebotsstufen. Durchgeführt wurden mehrere Gebotsrunden pro Tag. Insgesamt wurden 46 Gebotsrunden für die Fläche N-11.2 und 55 Gebotsrunden für die Fläche N-12.3 durchgeführt.
Senkung von Stromkosten und nachhaltiger Meeresschutz
Die Erlöse aus den Offshore-Ausschreibungen fließen primär in die Stromkostensenkung und zu einem kleinen Anteil in den Meeresnaturschutz sowie die Förderung einer umweltschonenden Fischerei. Die für den nachhaltigen Meeresschutz bestimmten Anteile der jeweils bezuschlagten Gebotswerte müssen innerhalb eines Jahres an den Bundeshaushalt geleistet werden. Die Stromkostensenkungskomponente ist über einen Zeitraum von 20 Jahren in gleichbleibenden jährlichen Raten an den anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber zu zahlen, beginnend mit dem Fertigstellungstermin des Windparks ab dem Jahr 2031.
Weitere Informationen zur Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.