- Apple hat bekanntgegeben, dass die vor Kurzem vorgestellten KI-Funktionen nicht sofort auf die mobilen Endgeräte übertragen werden. Dies liegt an den Unsicherheiten, die durch das Digital Markets Act (DMA) der EU entstanden sind. Der iPhone-Hersteller äußerte Bedenken, dass die Verpflichtungen zur Öffnung für Drittanbieter und Dienste die Sicherheit der Nutzerdaten beeinträchtigen könnten.
- Das EU-Gesetz DMA sieht vor, dass große Plattformen als „Gatekeeper“ agieren und anderen Anbietern Zugang gewähren sowie eigene Angebote nicht bevorzugen dürfen. Eine Ausnahme kann jedoch gemacht werden, wenn dadurch die „Integrität“ der Dienste beeinträchtigt würde. Eine kommissionsinterne Reaktion auf die Ankündigung von Apple blieb jedoch neutral.
- Zusätzlich zu den KI-Funktionen sind auch andere Neuerungen, die bei der Entwicklerkonferenz WWDC angekündigt wurden, von der Verzögerung betroffen. Dabei handelt es sich unter anderem um das „iPhone Mirroring“ sowie das „SharePlay Screen Sharing“. Diese Entwicklungen zeigen die Herausforderungen, die sich aus der Compliance mit neuen rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben, und illustrieren die Notwendigkeit eines ausgewogenen Ansatzes zwischen Innovationsfreude und Sicherheitsbedenken.
Apple hat bekanntgegeben, dass die vor Kurzem vorgestellten KI-Funktionen nicht sofort auf die mobilen Endgeräte übertragen werden. Dies liegt an den Unsicherheiten, die durch das Digital Markets Act (DMA) der EU entstanden sind. Der iPhone-Hersteller äußerte Bedenken, dass die Verpflichtungen zur Öffnung für Drittanbieter und Dienste die Sicherheit der Nutzerdaten beeinträchtigen könnten. Apple erklärte, dass der Zugang der Software zu den Nutzerdaten auf den Geräten essenziell sei, um die gewünschten Funktionen wie das Bearbeiten von E-Mails oder die Organisation von Terminen effektiv zu erfüllen.
Einfluss des DMA auf große Plattformen
Das EU-Gesetz DMA sieht vor, dass große Plattformen als „Gatekeeper“ agieren und anderen Anbietern Zugang gewähren sowie eigene Angebote nicht bevorzugen dürfen. Eine Ausnahme kann jedoch gemacht werden, wenn dadurch die „Integrität“ der Dienste beeinträchtigt würde. Ob Apples Sicherheitsbedenken als legitimer Grund für eine solche Ausnahme von der EU-Kommission anerkannt werden, bleibt abzuwarten. Eine kommissionsinterne Reaktion auf die Ankündigung von Apple blieb jedoch neutral. Die Sprecherin hob hervor, dass die EU ein attraktiver Markt mit 450 Millionen potenziellen Nutzern sei und die „Gatekeeper“ willkommen seien, ihre Dienste hier anzubieten, sofern sie sich an die Regeln für einen fairen Wettbewerb halten.
Weitere verzögerte Funktionen
Zusätzlich zu den KI-Funktionen sind auch andere Neuerungen, die bei der Entwicklerkonferenz WWDC angekündigt wurden, von der Verzögerung betroffen. Dabei handelt es sich unter anderem um das „iPhone Mirroring“, mit dem man vollen Zugriff auf sein Apple-Smartphone von einem Mac-Computer aus erhält, sowie das „SharePlay Screen Sharing“. Diese Funktion ermöglicht es, den Bildschirm eines iPhones oder iPads mit anderen Nutzern zu teilen. Hierdurch können beispielsweise Symbole auf dem Display eines anderen Nutzers gezeichnet werden, um bestimmte Dinge zu erklären.
Apples Sorge ist, dass durch die DMA-Regeln auch andere Geräte-Hersteller und Software-Anbieter tiefergehenden Zugriff auf iPhones und iPads verlangen könnten. Dies würde die von Apple implementierten Datenschutz-Mechanismen gefährden, die für den sicheren Betrieb in Verbindung mit der eigenen Technik unerlässlich sind. In einer Stellungnahme betonte Apple, dass sie in Gesprächen mit der EU-Kommission stehen, um eine Lösung zu finden und die Funktionen letztlich auch in Europa verfügbar machen zu können. In diesem Jahr wird dies jedoch nicht mehr geschehen.
Verzögertes Rollout in Europa
Üblicherweise veröffentlicht Apple im Sommer Beta-Testversionen neuer Software und bietet sie im Herbst mit einer neuen iPhone-Generation an. Am Montag sollen die Beta-Versionen von „iPhone Mirroring“ und der Bildschirmfreigabe veröffentlicht werden. „Apple Intelligence“ folgt zu einem späteren Zeitpunkt, wird jedoch zunächst generell nur auf Englisch verfügbar sein, wie auf der WWDC bereits verkündet wurde.
Diese Entwicklungen zeigen die Herausforderungen, die sich aus der Compliance mit neuen rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben, und illustrieren die Notwendigkeit eines ausgewogenen Ansatzes zwischen Innovationsfreude und Sicherheitsbedenken.