Am 1. Dezember 2021 trat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft – und brachte etliche Verbesserungen der Kundenrechte bei Telefon-, Internet- und Handyverträgen. Darunter sind Minderungs- und Kündigungsrecht bei zu geringer Bandbreite, Entschädigungen bei kompletten Telefon- und Internetausfällen, kürzere Kündigungsfristen und die Pflicht zur Vertragszusammenfassung vor Vertragsschluss. Die Novelle hat auch festgeschrieben, dass Verbraucher:innen ein Recht auf eine Internetversorgung mit mindestens 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload haben.
Ferner können Verbraucher:innen nun fristlos kündigen, wenn ihr Anbieter einseitig den Vertrag ändert. Anbieter müssen auch jährlich über den optimalen Tarif informieren. Derweil haben Kund:innen das Recht auf eine Entschädigung bei Störungen des Anschlusses und eine rechtliche Unterstützung bei zu langsamer Internet-Geschwindigkeit. Ebenso können Anbieter nun die Kosten eines Glasfaseranschlusses auf Mieter umlegen. Die Telekommunikationsnovelle bringt somit viele positive Änderungen im Interesse der Verbraucher:innen mit sich.