- Die Bundesnetzagentur verzeichnete 2023 insgesamt 143.061 Beschwerden bezüglich Rufnummernmissbrauchs. Im Jahr 2023 wurden 9.789 Rufnummern abgeschaltet. Der Schwerpunkt lag auf unerwünschten SMS- und Messenger-Nachrichten, insbesondere „Enkeltrick-Fallkonstellationen“. Fakturierungs- und Inkassierungsverbote wurden für 1.298 Rufnummern verhängt. Die Bundesnetzagentur ist auf Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern angewiesen und stellt Online-Formulare zur Verfügung.
Beschwerden zu Rufnummernmissbrauch auch 2023 auf hohem Niveau – Schwerpunkt bei Enkeltrick-Bekämpfung
Die Bundesnetzagentur verzeichnete im Jahr 2023 insgesamt 143.061 Beschwerden bezüglich Rufnummernmissbrauchs. Im Vergleich dazu wurden 2022 150.387 Beschwerden registriert. Somit blieb die Anzahl der Beschwerden auch im Jahr 2023 auf einem sehr hohen Niveau.
Konsequente Maßnahmen
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, betont, dass der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern oberste Priorität hat. Er hebt hervor, dass fast 10.000 Rufnummern abgeschaltet wurden, was zeigt, dass der Missbrauch konsequent eingedämmt wird.
Zur Bekämpfung des Rufnummernmissbrauchs hat die Bundesnetzagentur im Jahr 2023 insgesamt 9.789 Rufnummern abgeschaltet. Weiterhin wurden Fakturierungs- und Inkassierungsverbote für 1.298 Rufnummern verhängt, um Betroffene vor finanziellen Einbußen zu schützen.
Große Themenvielfalt – Schwerpunkt Enkeltrick
Die Missbrauchsverfolgung ist nach wie vor von einer großen Themenvielfalt geprägt. Dabei beschweren sich Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise über unerwünschte Werbefaxe, belästigendes Anrufverhalten, kostenpflichtige Warteschleifen, falsche Pop-Up-Fehlermeldungen, Fake-Hotlines und Rufnummernmanipulation.
Das Jahr 2023 wurde jedoch von unerwünschten SMS- und Messenger-Nachrichten dominiert. Der Schwerpunkt lag hierbei auf sogenannten „Enkeltrick-Fallkonstellationen“. Allein 6.500 Rufnummern wurden in diesem Zusammenhang abgeschaltet.
Unter dem Begriff „Enkeltrick“ werden Fälle zusammengefasst, in denen Betroffene von angeblichen Verwandten, meistens Enkelkindern und Kindern, oder guten Bekannten kontaktiert werden. Diese Person schildert eine akute Notsituation, die angeblich nur durch eine sofortige Geldüberweisung gelöst werden kann. Tatsächlich liegt jedoch keine Notsituation vor.
Fakturierungs- und Inkassierungsverbote
Fakturierungs- und Inkassierungsverbote wurden in Fällen erlassen, in denen durch Hacking von Routern oder Telefonanlagen kostenpflichtige Verbindungen und somit unrechtmäßige Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher generiert wurden.
Alle Maßnahmen der Bundesnetzagentur werden fortlaufend unter [veröffentlicht](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Rufnummern/Rufnummernmissbrauch/UnerlaubteWerbeanrufe/UnerlaubteWerbeanrufe_node.html).
Rufnummernmissbrauch melden
Für die Verfolgung von Rufnummernmissbrauch ist die Bundesnetzagentur auf Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern angewiesen. Daher stellt sie auf ihrer Internetseite eine Reihe von Online-Formularen zur Verfügung, die an die jeweilige Fallkonstellation angepasst sind.
Die Online-Formulare sowie weitere Informationen zum Thema Rufnummernmissbrauch finden Sie unter [hier](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Rufnummern/Rufnummernmissbrauch/UnerlaubteWerbeanrufe/UnerlaubteWerbeanrufe_node.html).