- Nintendo kann Konsolen dauerhaft unbrauchbar machen, wenn gegen Richtlinien verstoßen wird. Die Formulierung der Regeln variiert je nach Region. Es gibt Anpassungen der Datenschutzrichtlinien im Zusammenhang mit der neuen Game Chat-Funktion. Kommunikationsinhalte können bis zu 24 Stunden gespeichert werden. Bedenken bezüglich des Datenschutzes bei der Nutzung der neuen Funktionen des Switch 2 bestehen weiterhin.
Nintendo hat kürzlich seine Richtlinien aktualisiert, und obwohl kaum jemand diese Dokumente liest, gibt es einen entscheidenden Punkt: Verstöße gegen die Richtlinien könnten dazu führen, dass Nintendo die betroffenen Konsolen dauerhaft unbrauchbar macht. Dieses Vorgehen ist ein weiterer Schritt in Nintendos fortlaufendem Kampf gegen Piraterie und Emulation. Interessanterweise variiert die Formulierung der neuen Regeln je nach Region. In den USA heißt es: „Sollten Sie gegen diese Beschränkungen verstoßen, könnte Nintendo die Nintendo-Konto-Dienste und/oder das betreffende Nintendo-Gerät ganz oder teilweise dauerhaft unbrauchbar machen.“
Regionale Unterschiede in der Formulierung
Die europäische und britische Version hingegen sagt: „Eine solche unautorisierte Nutzung eines digitalen Produkts kann dazu führen, dass das digitale Produkt unbrauchbar wird.“ Was genau „unbrauchbar“ bedeutet, hat Nintendo nicht konkretisiert, aber es scheint, dass es über ein einfaches Spielverbot hinausgeht. Es ist auch nicht untypisch, dass Nintendo böige Maßnahmen gegenüber Piraten und anderen einleitet, die das Unternehmen als Regelbrecher betrachtet. Dieser aggressive Schutz der eigenen Rechte wird von vielen als Angriff auf die Verbraucherwünsche gesehen, aber für Nintendo steht der Schutz der eigenen Interessen an erster Stelle.
Anpassungen an Datenschutzrichtlinien
Neben der Aktualisierung der Nutzungsbedingungen hat Nintendo auch seine Datenschutzrichtlinien im Vorfeld der Veröffentlichung der neuen Konsole angepasst. Besonders im Fokus steht dabei die neue Game Chat-Funktion: „Kommunikationsinhalte, wie Video- und Sprachchats, können bis zu 24 Stunden auf den Geräten der Teilnehmer gespeichert werden. Dies ermöglicht das Melden potenziell unangemessener Interaktionen, die gegen geltende Gesetze oder den Nintendo-Verhaltenskodex verstoßen könnten.“
Die gespeicherten Aufzeichnungen bieten Nintendo die Möglichkeit, Maßnahmen gegen Spieler zu ergreifen, die gegen die Richtlinien verstoßen. Der Switch 2 ist mit einem eingebauten Mikrofon ausgestattet, während die Kamera ein optionales Zubehör ist. Doch trotz der Bemühungen eine „sichere und familienfreundliche Online-Umgebung“ zu schaffen, bleibt die Sorge um den Schutz der Privatsphäre – insbesondere da der Switch 2 als Familienkonsole vermarktet wird – bestehen.