- Am heutigen Samstag tritt in Österreich ein bedeutungsvolles Gesetz in Kraft, das sich auf eine EU-weite Richtlinie stützt und digitale Barrierefreiheit zum neuen Standard erhebt. Das Barrierefreiheitsgesetz zielt darauf ab, dass Menschen mit Behinderungen, insbesondere blinde, sehbehinderte, gehörlose und schwerhörige Personen, zeitgemäße digitale Produkte und Dienstleistungen wie Laptops und Online-Shops umfassender nutzen können. Dies soll eine gleichberechtigte Teilhabe im digitalen Raum ermöglichen, wie das Sozialministerium in einer Aussendung unterstrich. Eine Vielzahl von Produkten, darunter PCs, Smartphones, Smart-TVs und E-Books, sowie Services wie Zahlungsterminals, Geld- oder Fahrkartenautomaten, Websites für den Nahverkehr oder Online-Banking müssen nun die neuen Barrierefreiheitsstandards erfüllen. Nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch ältere Bürgerinnen und Bürger profitieren von den neuen Regelungen, die auch den Zugang zu Online-Shops und elektronischen Kommunikationsdiensten erleichtern sollen. Das Gesetz sieht jedoch Übergangsfristen und Ausnahmen für Kleinstunternehmen vor, um übermäßigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden. Jene Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, importieren oder vertreiben, können sich auf erleichternde Regelungen einstellen, um betriebliche Überforderungen zu vermeiden. Sollten die neuen Regelungen missachtet werden, drohen administrative Sanktionen von bis zu 80.000 Euro, abhängig von der Art des Verstoßes und der Größe des Unternehmens. Sozialministerin Korinna Schumann sieht in dem neuen Barrierefreiheitsgesetz nicht nur einen Schritt zur Stärkung des europäischen Binnenmarktes, sondern auch zur Förderung der selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen. Diese Neuerungen setzen Maßstäbe für Inklusion und bieten eine Blaupause für die digitale Offenheit in ganz Europa.
Am heutigen Samstag tritt in Österreich ein bedeutungsvolles Gesetz in Kraft, das sich auf eine EU-weite Richtlinie stützt und digitale Barrierefreiheit zum neuen Standard erhebt. Das Barrierefreiheitsgesetz zielt darauf ab, dass Menschen mit Behinderungen, insbesondere blinde, sehbehinderte, gehörlose und schwerhörige Personen, zeitgemäße digitale Produkte und Dienstleistungen wie Laptops und Online-Shops umfassender nutzen können. Dies soll eine gleichberechtigte Teilhabe im digitalen Raum ermöglichen, wie das Sozialministerium in einer Aussendung unterstrich. Eine Vielzahl von Produkten, darunter PCs, Smartphones, Smart-TVs und E-Books, sowie Services wie Zahlungsterminals, Geld- oder Fahrkartenautomaten, Websites für den Nahverkehr oder Online-Banking müssen nun die neuen Barrierefreiheitsstandards erfüllen.
[Europäische Anpassungen und deren Reichweite]Nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch ältere Bürgerinnen und Bürger profitieren von den neuen Regelungen, die auch den Zugang zu Online-Shops und elektronischen Kommunikationsdiensten erleichtern sollen. Das Gesetz sieht jedoch Übergangsfristen und Ausnahmen für Kleinstunternehmen vor, um übermäßigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden. Jene Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, importieren oder vertreiben, können sich auf erleichternde Regelungen einstellen, um betriebliche Überforderungen zu vermeiden.
[Strafmaßnahmen bei Nichteinhaltung]Sollten die neuen Regelungen missachtet werden, drohen administrative Sanktionen von bis zu 80.000 Euro, abhängig von der Art des Verstoßes und der Größe des Unternehmens. Sozialministerin Korinna Schumann sieht in dem neuen Barrierefreiheitsgesetz nicht nur einen Schritt zur Stärkung des europäischen Binnenmarktes, sondern auch zur Förderung der selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen. Diese Neuerungen setzen Maßstäbe für Inklusion und bieten eine Blaupause für die digitale Offenheit in ganz Europa.