- Die Regierung plant, das Verbot zur parteipolitischen Nutzung von Social-Media-Kanälen durch Regierungsmitarbeiter aufzuheben. Diese Aufhebung wird mit den Grünen gemeinsam vorangetrieben. Die bisherigen Verstöße gegen das Verbot führten zu erheblichen Strafzahlungen, insbesondere im Rahmen des Parteiengesetzes. Hauptgrund für Strafzahlungen sind die Überschreitungen der Wahlkampfkostengrenzen durch Parteien wie ÖVP, FPÖ und Team Stronach. Die geplante Gesetzesänderung soll auch dazu führen, dass von staatlich finanzierten Stellen betriebene Social-Media-Kanäle legalisiert werden.
In einer bemerkenswerten Wendung der politischen Landschaft hat die Regierung beschlossen, ein kostenintensives Verbot aufzugeben, das bislang Mitarbeitern von Regierungsbüros und Parlamentsklubs untersagte, parteipolitische Social-Media-Kanäle zu pflegen. Dieses Verbot, dessen Aufhebung nun in Aussicht steht, hatte in der Vergangenheit zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Parteien geführt. Insbesondere die Verstöße gegen Wahlkampfausgaben erregten Aufmerksamkeit und zogen die meisten Strafzahlungen nach sich.
Gemeinsam mit den Grünen plant die Koalition, diese restriktive Maßnahme abzuschaffen. Bisherige Gesetzesbrüche seit 2013 führten zu Geldbußen von 410.000 Euro für nur wenige gemeldete Verstöße – ein wesentlicher Anteil der Geldstrafen im Rahmen des Parteiengesetzes. Werden Parteien bei finanziellen Regelverletzungen ertappt und dem Rechnungshof gemeldet, wird der Fall dem Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) übergeben, der im Kanzleramt angesiedelt ist. Dieser Senat, bestehend aus einem Juristen-Trio, ist für die Festlegung der finanziellen Strafen zuständig. Seit 2013 wurden mindestens 71 solcher Fälle behandelt, mit kumulierten Bußgeldern in Höhe von 3,6 Millionen Euro.
Wahlkampfkosten als Hauptverursacher
Der Löwenanteil der Strafzahlungen entfällt auf die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenzen. Parteien wie die ÖVP, das Team Stronach und die FPÖ überschritten in der Vergangenheit diese Grenzwerte erheblich, was zu den höchsten bislang verhängten Geldbußen führte. So musste das Team Stronach 2013 567.000 Euro und die ÖVP 300.000 Euro zahlen. Im Jahr 2017 fiel die Strafe für die ÖVP sogar auf 800.000 Euro an, während die FPÖ 372.000 Euro entrichten musste. Abzüglich der Strafen für überhöhte Wahlkampfausgaben belaufen sich die verbleibenden Geldbußen auf 1,4 Millionen Euro – verhängt für falsche Einkommensdeklarationen oder die Annahme unerlaubter Spenden, insbesondere Sachspenden.
Geplante Liberalisierung für Social Media
Die geplante Gesetzesänderung zielt darauf ab, Ministerien, Landesregierungen und staatlich finanzierte Parlamentsklubs zu ermächtigen, die Social-Media-Plattformen von Regierungspolitikern zu betreiben. Eine Kennzeichnung durch geeignete Maßnahmen soll dabei gewährleistet werden. Bislang wurden 410.000 Euro an Strafgeldern aufgrund der illegalen Social-Media-Betreuung seitens staatlicher Stellen gegen Parteien verhängt. Allein die jährlichen Kosten für vier Regierungsbüros wurden durch den Rechnungshof auf bis zu 220.000 Euro geschätzt, die den Parteien als Geldbuße in Rechnung gestellt wurden.
Insgesamt belaufen sich die Strafen für unzulässige Social-Media-Betreuung durch FPÖ, ÖVP, SPÖ, Neos und Grüne seit 2013 auf 410.000 Euro. Diese Strafsumme entspricht einem Viertel aller wegen Einnahmenbeschränkungen verhängten Strafen. Die von ÖVP, SPÖ, Neos und Grünen vorgeschlagene Gesetzesänderung zielt darauf ab, diese Praxis offiziell zu legalisieren, was eine signifikante Änderung der bisherigen Regelungen bedeuten würde.