- Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der Ausschreibungen für Wind an Land und der Innovationsausschreibung zum 1. Mai 2024 bekanntgegeben. Es wurden nahezu 2,5 Gigawatt an Gebotsmenge eingereicht, was einen Meilenstein darstellt. Die höchsten Zuschlagsvolumina gingen an Standorte in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Im Gebotsverfahren variierten die Preise zwischen 7,20 ct/kWh und 7,35 ct/kWh. Die nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land ist für den 1. August 2024 angesetzt.
Die Ergebnisse der Ausschreibungen für Wind an Land und der Innovationsausschreibung zum 1. Mai 2024 wurden heute von der Bundesnetzagentur bekanntgegeben. Die aktuelle Ausschreibungsrunde stellt einen Meilenstein dar, da nahezu 2,5 Gigawatt an Gebotsmenge eingereicht wurden. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, unterstreicht: „Diese Rekordzahlen bestätigen den fortwährenden Anstieg der Gebots- und Genehmigungszahlen. Setzt sich diese positive Dynamik fort, sind die Zubauziele im Bereich Wind an Land erreichbar.“
Bei der ausgeschriebenen Menge von 2.795 Megawatt (MW) wurden insgesamt 197 Gebote mit einer Gesamtmenge von 2.485 MW eingereicht. Vergleichbare Volumen wurden zuletzt im Jahr 2017 verzeichnet. Letztlich erhielten 189 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 2.379 MW den Zuschlag, während acht Gebote vom Verfahren ausgeschlossen wurden.
Regionale Verteilung der Zuschläge
Hinsichtlich der regionalen Verteilung war die Lage wie in den vorangegangenen Ausschreibungen. Die höchsten Zuschlagsvolumina gingen an Standorte in Nordrhein-Westfalen (727 MW, 68 Zuschläge), Niedersachsen (430 MW, 26 Zuschläge) und Schleswig-Holstein (318 MW, 17 Zuschläge). Das ausgeschriebene Volumen lag dennoch unter dem ungekürzten Ausschreibungsvolumen von 4,1 GW, weil die Ausschreibungen im Vorjahr nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Diese nicht zugeteilten Kapazitäten werden in diesem Jahr nachgeholt.
Im Gebotsverfahren variierten die Preise zwischen 7,20 ct/kWh und 7,35 ct/kWh, wobei der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert mit 7,33 ct/kWh nur knapp unter dem Höchstwert von 7,35 ct/kWh lag.
Innovationsausschreibung und Technologien
Die Innovationsausschreibung sah Gebote für kombinierte Anlagenlösungen vor, die Wind- oder Solaranlagen mit Anlagen gesicherter Erzeugung verbinden. Dabei wurden 583 MW ausgeschrieben, wobei 48 Gebote mit einer Gebotsmenge von 564 MW eingingen. Alle Gebote bezogen sich auf Solaranlagen und Speicher. Von diesen Geboten wurden fünf ausgeschlossen, sodass 43 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 512 MW bezuschlagt wurden. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichten von 6,78 ct/kWh bis 9,17 ct/kWh, mit einem durchschnittlichen mengengewichteten Wert von 8,33 ct/kWh. Dieser liegt deutlich unter dem Höchstwert von 9,18 ct/kWh.
Die größten Zuschlagsvolumina fielen auf Standorte in Bayern (245 MW, 24 Zuschläge), wohingegen für Mecklenburg-Vorpommern (79 MW, vier Zuschläge) und Schleswig-Holstein (73 MW, fünf Zuschläge) geringere Volumina verzeichnet wurden.
Zukünftige Ausschreibungsrunden
Die nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land ist für den 1. August 2024 angesetzt. Die nächste Innovationsausschreibung folgt am 1. September 2024. Das kontinuierliche Monitoring und die Aktualisierung der Ausschreibungsstatistiken werden fortgeführt und zeitnah veröffentlicht.
Dabei bleibt es entscheidend, dass die Entwicklungen in der Windenergie und den Innovationsausschreibungen aufmerksam verfolgt und die Ausschreibungsvolumina im Einklang mit den gesetzten Zielen angepasst werden.