- Neuausrichtung der Abschreibungsmodalitäten. Umstellung der Abschreibungsmodalitäten. Differenzierung der Abschreibungsmodelle. Schnellere Abschreibungen und Hintergrund. Weiteres Verfahren.
Die Bundesnetzagentur hat heute ein Eckpunktepapier veröffentlicht, in dem sie eine Anpassung der Abschreibungsmodalitäten für Anlagen im Gassektor vorschlägt. Das Eckpunktepapier ist Teil eines Festlegungsverfahrens, das ebenfalls heute eingeleitet wird.
Neuausrichtung der Abschreibungsmodalitäten
Die Bedeutung von Erdgas wird in vielen Sektoren abnehmen. Teile des Gasnetzes werden für den Transport von Wasserstoff genutzt werden. Andere Teile des Gasnetzes werden spätestens ab 2045 nicht mehr genutzt und stillgelegt. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, sagt: „Wir erwarten, dass die Nutzerzahlen stärker sinken als die Kosten. Dann würden die verbleibenden Nutzer immer höhere Entgelte zu tragen haben.”
Umstellung der Abschreibungsmodalitäten
Die Bundesnetzagentur schlägt vor, verschiedene Modelle zu nutzen, um die Nutzungsdauern für Bestandsanlagen zu verkürzen und zusätzliche Flexibilität bei den Abschreibungsmethoden zu schaffen. Netzbetreiber könnten Nutzungsdauern dann so wählen, dass die Anlagen bis spätestens Ende 2044 vollständig abgeschrieben wären und damit über Netznutzungsentgelte refinanziert werden könnten.
Differenzierung der Abschreibungsmodelle
Die vorgeschlagenen Modelle gewährleisten Flexibilität und tragen den unterschiedlichen Planungsständen bei der Wärmewende Rechnung. Sie berücksichtigen auch die Heterogenität der Netze. Bei den von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Modellen ist jedoch von einem moderaten Entgeltanstieg auszugehen.
Schnellere Abschreibungen und Hintergrund
Ein erheblicher Teil des Erdgasnetzes wird über das Jahr 2045 hinaus nicht mehr genutzt und stillgelegt werden. Einige Länder und Kommunen planen einen noch schnelleren Ausstieg aus der Gasversorgung. Prognoserechnungen der Bundesnetzagentur zeigen, dass eine Anpassung der Abschreibungsmöglichkeiten für Bestandsanlagen unabdingbar ist.
Weiteres Verfahren
Die Bundesnetzagentur stellt die Eckpunkte zur Konsultation. Stellungnahmen können bis zum 28.03.2024 abgegeben werden. Es ist geplant, das Verfahren so abzuschließen, dass die Regelungen bereits im Jahr 2025 Wirksamkeit entfalten.