Am 1. Dezember 2021 trat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft – und brachte etliche Verbesserungen der Kundenrechte bei Telefon-, Internet- und Handyverträgen. Unter anderem zählen dazu Minderungs- und Kündigungsrechte bei zu geringer Bandbreite, Entschädigungen bei kompletten Telefon- und Internetausfällen, sowie kürzere Kündigungsfristen. Ebenso müssen Verträge, die am Telefon abgeschlossen wurden, in Textform bestätigt werden, wenn zuvor keine Vertragszusammenfassung bereitgestellt wurde. Allerdings gibt es auch Nachteile für Verbraucher:innen, insbesondere im Bezug auf die neueste Regelung für Glasfaseranschlüsse. Hier müssen im Zweifel alle Mieter:innen für einen Glasfaseranschluss des Hauses bezahlen, auch wenn sie ihn nicht selbst nutzen.
Ein weiteres wichtiges Thema ist das “Recht auf schnelles Internet”. Zwar besteht ein Anspruch auf eine Internetversorgung mit mindestens 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload, allerdings fehlt eine Mindestbandbreite, die den konkreten Anspruch definiert. Dies muss noch festgelegt werden, was die Relevanz des Rechts für Verbraucher:innen, insbesondere auf dem Land, wo Anschlüsse teils noch immer sehr langsam sind, infrage stellt.
Darüber hinaus umfasst die Gesetzesreform auch Regelungen für Vertragslaufzeit, Kündigung, Leistungen von Drittanbietern auf der Rechnung und Anbieterwechsel. Auch für Komplikationen im Zusammenhang mit einem Anbieterwechsel und einer etwaigen Rufnummernmitnahme wurden neue Regelungen eingeführt, damit Kunden nicht unnötig in alte Verträge verwickelt werden. Des Weiteren haben Verbraucher:innen künftig das Recht, die Postfachdienste, insbesondere E-Mail-Accounts, auch nach Vertragsende weiterhin nutzen zu können.
Zusätzliche Entschädigungen stehen Verbraucher:innen auch bei Störungen des Anschlusses zu. Sollte der Anbieter keine angemessene Versorgung bereitstellen, haben Verbraucher:innen Anspruch auf eine Entschädigung, die durch das TKG vorgeschriebene Tarife festlegt. Für alle genannten Fälle müssen die Informationen auf den Rechnungen so detailliert sein, dass Verbraucher:innen alle Forderungen erkennen und entsprechend handeln können. Alles in allem hat das neue Telekommunikationsgesetz wesentliche Verbesserungen für Verbraucher:innen im Bereich Telefon-, Internet- und Handyverträge gebracht.