- Die Bundesnetzagentur hat eine Konsultation zur Entgeltfestlegung für das Wasserstoff-Kernnetz gestartet, genannt “Festlegung WANDA”.
- Das Entgelt soll ab 2025 erhoben und bis 2055 konstant bleiben, alle drei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
- Die Differenzen zwischen Kosten und Erlösen werden auf ein Zwischenkonto verbucht, das bis 2055 ausgeglichen sein soll.
- Die Infrastrukturfinanzierung wird vollständig von den Netzkunden getragen, während etwaige Finanzierungslücken kurzzeitig durch einen staatlich abgesicherten Fördermechanismus aufgefangen werden sollen.
- Stellungnahmen zur Konsultation können bis zum 30.04.2024 abgegeben werden, die Festlegung soll ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Die Bundesnetzagentur hat eine Konsultation zur Entgeltfestlegung für das Wasserstoff-Kernnetz gestartet, genannt “Festlegung WANDA”. Dies soll die Finanzierung des Netzwerks in der Aufbauphase sicherstellen. Präsident Klaus Müller betont, dass das Entgelt ab 2025 erhoben und bis 2055 konstant bleiben soll. Zusätzlich wird es alle drei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Regulierungsrahmen für die Wasserstoffwirtschaft
Die Kosten des Netzbetriebs werden in der Anfangsphase die Erlöse übersteigen, später jedoch soll es umgekehrt sein. Die Differenzen zwischen Kosten und Erlösen werden auf ein Zwischenkonto verbucht, das bis 2055 ausgeglichen sein soll. Diese Infrastrukturfinanzierung wird vollständig von den Netzkunden getragen, während etwaige Finanzierungslücken durch einen staatlich abgesicherten Fördermechanismus kurzzeitig aufgefangen werden sollen.
Hintergrund und Fördermechanismus
Das Wasserstoff-Kernnetz wird als neue Energieinfrastruktur aufgebaut und soll langfristig privatwirtschaftlich finanziert werden. Um hohe Entgelte in den Anfangsjahren zu vermeiden, sollen die Netzentgelte gedeckelt werden. Spätere Netzkunden tragen somit die Aufbaukosten des Netzes. Parallel dazu soll ein staatlicher Fördermechanismus im Energiewirtschaftsgesetz etabliert werden.
Einsprechfrist und Umsetzung
Stellungnahmen zur Konsultation können bis zum 30.04.2024 abgegeben werden. Die Festlegung soll ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten. Der vollständige Entwurf und zusätzliche Erläuterungen sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur einzusehen. Die Höhe des Hochlaufentgelts wird zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Festlegungen festgelegt.