Straßburg. Angestellte von Online-Lieferdiensten und Fahrdienst-Vermittlern sollen in der Europäischen Union künftig mehr Rechte genießen. In den nächtlichen Verhandlungen am Mittwoch einigten sich die Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten darauf, dass Betroffene besser vor Scheinselbstständigkeit geschützt werden, wie das Parlament am Morgen bekannt gab. Schätzungsweise könnten mindestens 5,5 Millionen Menschen irrtümlich als selbstständig eingestuft sein. Diese Einigung wurde auch von der spanischen EU-Ratspräsidentschaft bestätigt.
Des Weiteren soll es verboten werden, dass der Einsatz von Algorithmen zur Entlassung von Mitarbeitern führen darf. Entscheidungen dieser Art müssen unter menschlicher Aufsicht getroffen werden. Die neuen Regelungen gelten auch, wenn ein Mitarbeiter über einen Vermittler für die Plattform arbeitet. Zudem dürfen Daten wie der persönliche Austausch unter Kollegen nicht verarbeitet werden.
In Bezug auf die geführten Verhandlungen äußerte sich der CDU-Politiker Dennis Radtke wie folgt: “Mit dem heutigen Kompromiss senden wir ein klares Signal an Uber und Co.: Faire Arbeitsbedingungen und Datenschutz gelten für alle.” Er betonte, dass die Beweislast bei der Frage nach der Selbstständigkeit beim Arbeitgeber liege. Sollte eine echte Selbstständigkeit nicht bewiesen werden können, müsse der Plattformarbeiter als Arbeitnehmer angestellt werden.
Elisabetta Gualmini, die Verhandlungsführerin des EU-Parlaments, bezeichnete die Einigung als einen “revolutionären Wandel.” “Heute können wir 40 Millionen Plattformarbeitern sagen, dass Europa für sie da ist, auch für die prekärsten Arbeitnehmer,” so Gualmini.
Die endgültige Zustimmung zur Einigung steht noch aus, wird jedoch üblicherweise als reine Formsache angesehen.