- Google dominiert als voreingestellte Suchmaschine auf US-Mobilgeräten.
- Richter Mehta entschied, dass die Verträge von Google rechtswidrig sind.
- Google könnte Teile seines Unternehmens verkaufen müssen.
- Eine mögliche Maßnahme ist das Verbot von Umsatzbeteiligungen mit großen Partnern.
- Ein Dekret zur Zerschlagung von Google wird diskutiert.
In den USA lässt sich wohl kaum ein neues Handy auspacken, ohne dass Google als voreingestellte Suchmaschine vorinstalliert ist. Am Montag entschied Richter Amit Mehta zugunsten des US-Justizministeriums und stellte fest, dass die Verträge, die Google zur Sicherung dieser Position verwendet, rechtswidrig sind. Nun muss Mehta entscheiden, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen.
Der Richter könnte drastische Änderungen an der Nutzungserfahrung von Mobilgeräten anordnen, sodass Nutzer ihre bevorzugte Suchmaschine auswählen müssen. Er könnte sogar verlangen, dass Google Teile seines Unternehmens verkauft. Eine Anhörung im September soll den Entscheidungsprozess beginnen, doch durch Googles Berufung könnte viele Jahre vergehen, bis das Unternehmen tatsächlich handeln muss.
Optionen zur Regulierung
Experten für Recht und Wirtschaft sind sich uneinig darüber, welche Maßnahmen Mehta ergreifen könnte. Ein mögliches Szenario ist das Verbot von Umsatzbeteiligungen. US-Gerichte haben traditionell versucht, wettbewerbswidriges Verhalten zu unterbinden, indem sie illegale Praktiken beenden und zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer zu schaffen. Mehta wird daher wahrscheinlich Google das Fortführen von Umsatzverteilungsvereinbarungen mit Unternehmen wie Apple, Samsung und Mozilla verbieten.
William Kovacic, ehemaliger Leiter der US-Handelskommission, sagt: „Mindestens wird das Justizministerium eine einstweilige Verfügung verlangen, die Google daran hindert, das Verhalten fortzuführen, das das Gericht als unzulässig erachtet hat.“ Eine solche Verfügung könnte Google daran hindern, seine überwältigende wirtschaftliche Macht zu nutzen, um kleinere Suchmaschinen zu überbieten. Laut Mehtas Urteil ändern die meisten Nutzer die voreingestellten Suchmaschinen nicht, auch wenn dies einfach möglich ist.
Wahlbildschirme erforderlich
Mehta könnte sich auch ein Beispiel an europäischen Regulierungsbehörden nehmen, die Google seit Jahren dazu verpflichten, auf Android-Geräten Wahlmöglichkeiten anzubieten. Diese Vorschrift wurde kürzlich auf den Chrome-Browser ausgeweitet. Experten bezweifeln jedoch den Erfolg dieser Maßnahmen, da die meisten Nutzer Google besser kennen als alternative Optionen. „Das Pferd ist bereits aus dem Stall“, sagt Herbert Hovenkamp, ein Kartellrechtler an der Penn Law School. „Eine freie Wahl wird Googles Marktanteil nicht unbedingt verringern.“
Kamyl Bazbaz, Senior Vice President for Public Affairs bei DuckDuckGo, schlägt vor, dass Nutzer periodisch und nicht nur einmal aufgefordert werden sollten, eine Wahl zu treffen. Außerdem sollten sie nicht durch Pop-ups von Google bedrängt werden, die Standardeinstellung zu ändern. Diese Verbesserungen könnten dazu führen, dass einige Nutzer zuverlässiger auf Alternativen zu Google umsteigen. Andere könnten jedoch durch wiederholte Anfragen frustriert sein.
Drohendes Dekret zur Zerschlagung
Eine weitere mögliche Maßnahme ist die Zerschlagung von Google. Das Justizministerium hat in letzter Zeit den Fokus auf strukturelle Änderungen gelegt. Prominente Beispiele sind die Zerschlagung des Telefonriesen Bell in den 1980er Jahren. Gerichte sind jedoch nicht immer offen dafür. Im Fall von Microsoft lehnte ein Berufungsgericht in den 1990er Jahren die Zerschlagung ab, und Microsoft einigte sich schließlich auf eine Reihe von Verhaltensänderungen.
Ein einmaliger Verkauf wird von Regulierern bevorzugt, da er keine fortlaufende Überwachung der Einhaltung von Verhaltensregelungen erfordert. John Kwoka, Wirtschaftsprofessor an der Northeastern University, betont, wie wichtig es sei, Bereiche zu identifizieren, in denen Googles Eigentum wettbewerbsverzerrende Anreize schafft. Hovenkamp zeigt sich jedoch skeptisch gegenüber der Effektivität einer Aufteilung von Googles Suchdienst. Der Dienst würde auch nach einem Verkauf dominant bleiben.
Teilen von Daten erzwingen
Ein besonders aggressives Mittel wäre es, Google zur Daten- oder Algorithmusfreigabe zu zwingen, um anderen Suchmaschinen die Möglichkeit zu geben, sich zu verbessern. „Gerichte zwingen Konkurrenten ungern zum Datenaustausch, aber der Richter scheint sich sehr besorgt darüber zu zeigen, wie Googles Verhalten seine Rivalen benachteiligt hat“, sagt Rebecca Haw Allensworth, Juraprofessorin an der Vanderbilt University.
Eine Option wäre, dass Google seinen Datenbestand behält, aber eine Dienstleistung anbietet, damit andere Apps die Ergebnisse von Google abrufen und darstellen können. Lee Hepner von der American Economic Liberties Project betont, dass nur eine umfassende Lösung es den Konkurrenten ermöglichen werde, auf gleicher Augenhöhe mit Google zu konkurrieren.
Erhöhte Aufsicht
Das Justizministerium muss Mehta potenzielle Lösungen vorschlagen, die Google dann anfechten kann. Bazbaz hofft, dass Mehta ein Überwachungsgremium einrichtet, um die Einhaltung der Maßnahmen zu garantieren. Google sollte außerdem in Aufklärungskampagnen investieren, um Nutzer über die Vorteile alternativer Suchmaschinen zu informieren.
Mit diesen Maßnahmen könnten Nutzer gezwungen sein, sich länger mit dem Fall Google Search zu beschäftigen.