- Die Bundesnetzagentur hat die Offshore-Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen zum Gebotstermin vom 1. August 2024 abgeschlossen und die Zuschläge bekannt gegeben. Die Gesamtleistung der Flächen beträgt 5.500 MW. Die Windparks werden in den Jahren 2029, 2030 und 2031 in Betrieb genommen und erhielten insgesamt fünf Gebote. Die Offshore Wind Four GmbH und die Offshore Wind Two GmbH erhielten Zuschläge für die Flächen N-9.1 und N-9.2, während der Zuschlag für die Fläche N-9.3 an die Waterekke Energy GmbH ging. Ein beträchtlicher Teil der Erlöse aus den Ausschreibungen wird zur Senkung der Stromkosten sowie zum Meeresnaturschutz und zur Förderung umweltschonender Fischerei verwendet.
Die Bundesnetzagentur hat die kürzlich erfolgten Offshore-Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen zum Gebotstermin vom 1. August 2024 abgeschlossen und die Zuschläge bekannt gegeben. Die Ausschreibungen zielten auf drei spezifisch untersuchte Flächen ab, wobei das Vergabeverfahren neben finanziellen Angeboten auch qualitative Kriterien wie die Dekarbonisierung und den Einsatz schonender Technologien berücksichtigte. Die Untersuchung der Flächen wurde durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie durchgeführt, wobei die Gesamtleistung der Flächen bei 5.500 MW liegt.
Details zu den Flächen und der Inbetriebnahme
Die Windparks auf den Flächen N-9.1, N-9.2 und N-9.3 werden in den Jahren 2029, 2030 und 2031 in Betrieb genommen. Anders als bei den Ausschreibungen im Jahr 2023 besitzen diese Flächen keine Eintrittsrechte. Die diesjährigen Ausschreibungen erhielten insgesamt fünf Gebote: eines für die Fläche N-9.1 und jeweils zwei für die Flächen N-9.2 und N-9.3. Die Offshore Wind Four GmbH und die Offshore Wind Two GmbH erhielten die Zuschläge für die Flächen N-9.1 und N-9.2. Für die Fläche N-9.3 ging der Zuschlag an die Waterekke Energy GmbH.
Kriterien und Ausschreibungserlöse
Bei dieser Auktion werden die Gesamterlöse nicht veröffentlicht, um die Rückberechnung auf die Gebotswerte zu vermeiden. Die Gebotswerte selbst sind gesetzlich geschützt und werden nicht veröffentlicht. Mit dem Zuschlag erhalten die erfolgreichen Bieterinnen Anspruch auf die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens sowie auf Anschluss- und Netzanbindungskapazitäten. Ein beträchtlicher Teil der Erlöse aus den Ausschreibungen wird zur Senkung der Stromkosten sowie zum Meeresnaturschutz und zur Förderung umweltschonender Fischerei verwendet. Die Beiträge zum Meeresschutz müssen innerhalb eines Jahres an den Bundeshaushalt überwiesen werden. Die Komponenten zur Stromkostensenkung sind über 20 Jahre in gleichbleibenden jährlichen Raten abzustottern, beginnend mit dem Fertigstellungstermin der Windparks.
Zusammenhang zu nationalen Ausschreibungsformaten
Diese Ausschreibungen sind Teil eines dualen Systems zur Förderung der Offshore-Windenergie in Deutschland. Dieses System kombiniert wirtschaftliche und ökologische Ziele und fördert innovative Technologien im Offshore-Bereich. Die strengen Kriterien und die umfassenden Planungsverfahren stellen sicher, dass die Windparks sowohl wirtschaftlich tragfähig als auch ökologisch nachhaltig betrieben werden können.