- Ein Gericht in Delaware entschied, dass ein KI-Startup urheberrechtlich geschütztes Material von Thomson Reuters illegal nutzte. US-Bezirksrichter Stephanos Bibas wies die Behauptungen des KI-Unternehmens auf „unschuldige Verletzung“ zurück und entschied zugunsten von Thomson Reuters. Der Gerichtsbeschluss könnte wegweisend für weitere Fälle von urheberrechtlich geschütztem Material durch KI-Unternehmen sein. Lizenzvereinbarungen zwischen KI-Unternehmen und Rechteinhabern werden zunehmend als Lösung gesucht. Die Diskussion über die rechtlichen Grenzen der Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch KI bleibt weiterhin relevant.
Die erste bedeutende Entscheidung in einem Fall zum Urheberrecht und KI ist gefallen. Ein Gericht in Delaware entschied, dass ein Technologie-Startup urheberrechtlich geschütztes Material nutzte, um ein konkurrierendes, auf KI basierendes Rechtsprodukt zu entwickeln, womit es gegen geltendes Recht verstieß. Dies stellt einen bemerkenswerten Erfolg für Thomson Reuters dar. Damit wurde erstmals zugunsten eines Klägers entschieden, der gegen ein KI-Unternehmen wegen der Definition von „Fair Use“ von Material einer anderen Einheit klagte. Das Mutterunternehmen der Nachrichtenagentur Reuters war in einen langwierigen Rechtsstreit gegen Ross Intelligence verwickelt, ein KI-Unternehmen, das Material von Thomson Reuters‘ Westlaw-Plattform nutzte.
Rechtsstreit um Fair Use
Vor Gericht argumentierte der Kläger, dass die Nutzung des Materials durch Ross Intelligence zur Entwicklung eines KI-gestützten rechtlichen Rechercheinstruments keine faire Nutzung darstellte und gegen Urheberrechtsgesetze verstieß. US-Bezirksrichter Stephanos Bibas wies Ross’ Behauptungen einer angeblich „unschuldigen Verletzung“ zurück und entschied zugunsten von Thomson Reuters. Im Zentrum des Falles steht das Konzept der fairen Nutzung, das im Wesentlichen von vier Faktoren abhängt: der Zweck und Charakter der Nutzung, die Natur des verwendeten urheberrechtlich geschützten Werkes, das Ausmaß der Nutzung im Vergleich zum Gesamten und der Einfluss auf den wirtschaftlichen Wert des Werkes. Der Richter entschied, dass der vierte Faktor die anderen überwiegt.
Wettlauf um KI-Lizensierung
Der jüngste Gerichtsbeschluss könnte den Weg für klarere Handlungen in anderen Fällen ebnen, in denen KI-Unternehmen wegen unerlaubter Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte vor Gericht gezogen worden sind. Ein prominentes Beispiel war der Rechtsstreit zwischen der New York Times und OpenAI für die unlizenzierte Nutzung von Inhalten zur Schulung von KI-Produkten wie ChatGPT. Auch Getty führte Klagen wegen unrechtmäßigen Inhaltskratzens gegen Stability AI. Eine besondere Wende zeigt sich in jüngster Zeit: Zunehmend einigen sich betroffene Parteien auf Lizenzvereinbarungen, um die Urheberrechtsstreitigkeiten beizulegen, darunter OpenAI, das Vereinbarungen mit Unternehmen wie Axios und CondeNast getroffen hat.
Solche Vereinbarungen bringen kurzfristige Entlastung, doch die Diskussion um die Frage, wann und in welchem Maße KI-Inhalte bestehende Urheberrechte verletzen, ist längst nicht abgeschlossen. Die Debatte, in welcher Tiefe KI-Modelle paraphrasierte Inhalte verwenden dürfen, um keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen, bleibt offen und spannend. Die nächsten juristischen Auseinandersetzungen werden hier vermutlich weitere Klarheit schaffen.