- Ausgangspunkt der Auseinandersetzung: Klage der Arbeiterkammer wegen Preiserhöhungen
- Eine gütliche Einigung: Vorschlag von Netflix zu pauschaler Rückerstattung
- Rasche Rückerstattung für die Kunden: Angebot per E-Mail, einfache Annahme ohne bürokratischen Aufwand
Die Einigung mit dem Streamingdienst – Betroffene erhalten Rückerstattung
Die Arbeiterkammer hatte den Streamingdienst wegen Preiserhöhungen geklagt, nun hat man sich geeinigt. Betroffene Kunden bekommen einen Pauschalbetrag zurück.
Ausgangspunkt der Auseinandersetzung
Nach einer Klage der Arbeiterkammer (AK) wegen der Preiserhöhungen durch den Streamingdienst in den Jahren 2019 und 2020 gibt es nun eine Einigung. Alle betroffenen Kundinnen und Kunden sollten per E-Mail ein Angebot zu einer pauschalen Rückerstattung von Mitgliedsgebühren erhalten – im Wert von 20 oder 30 Euro, je nachdem ob die Person von einer oder beiden Preiserhöhungen betroffen war, berichtete die AK Oberösterreich in einer Presseaussendung am Mittwoch.
Eine gütliche Einigung
Die AK Oberösterreich hatte die Bundesarbeitskammer eingeschaltet, diese klagte Netflix. Der Streaminganbieter war an einer gütlichen Einigung interessiert und schlug die Lösung mit den Pauschalbeträgen vor. Dem stimmte die AK zu, sodass weitere langwierige Verfahren vor Gericht vermieden werden konnten.
Rasche Rückerstattung für die Kunden
Betroffene Kunden bekommen E-Mail von Netflix. Alle, die dieses Angebot zur einvernehmlichen Bereinigung annehmen, profitieren von einer raschen Rückerstattung ohne bürokratischen Aufwand oder jahrelanges Warten. Sie müssen nur das Rückerstattungsangebot von Netflix in ihrem E-Mail-Postfach annehmen. Für Fragen steht die Hotline der AK Oberösterreich unter der Telefonnummer 0800 800 008 zur Verfügung. (APA)