- Elga wird europäisch.
- Europäische Gesundheitsdatenraum wird geschaffen.
- Möglichkeit zur Abmeldung von Elga bleibt bestehen.
- Entwicklung neuer Medikamente und Behandlungsmöglichkeiten wird beschleunigt.
- Opt-out-Option wird im finalisierten Gesetzestext enthalten sein.
Die elektronische Gesundheitsakte, kurz Elga, wird europäisch. In der EU hat man sich auf die Schaffung eines europäischen Gesundheitsdatenraums geeinigt. Gesundheitsminister Johannes Rauch hebt dabei Österreichs Bestreben hervor, dass weiterhin die Möglichkeit bestehen bleibe, sich davon abzumelden. Die Elga, die elektronische Gesundheitsakte wird ausgebaut. In der finden finale Gespräche über die Schaffung eines europäischen Gesundheitsdatenraums statt. Ziel ist es, einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen. [Die Entstehung des europäischen Gesundheitsdatenraums] Kritiker befürchten, dass damit die Möglichkeit, sich von Elga abzumelden, damit passé sein könnte. Gesundheitsminister (Grüne) beschwichtigt. “Gesundheitsdaten sind hochsensibel, daher braucht es Vertrauen, dass sie verantwortungsvoll verarbeitet werden. Das bedeutet auch, dass mir als Patient oder Patientin die Entscheidung stets frei steht, ob ich das Angebot in Anspruch nehme“, sagt der Gesundheitsminister Johannes Rauch. Und er führt weiter aus: Seit Beginn der Verhandlungen setze man sich für höchste Standards beim Datenschutz ein und für die Wahlfreiheit der Patienten, in Form eines Opt-Outs. So wie es auch bei der Elga der Fall ist, soll jeder die Möglichkeit haben, sich jederzeit an- oder auch abzumelden. [Stand der Diskussion] Die elektronische Gesundheitsakte gibt es in Österreich seit 2015 und trotz großer Kritik zum Start haben sich in den letzten Jahren insgesamt nur knapp 30.000 Menschen abgemeldet. Patientinnen und Patienten, deren Daten elektronisch gespeichert werden, sollen mit der neuen Verordnung auch in einem anderen EU-Land leichter auf diese Daten zurückgreifen können. Sie können sie auch dem medizinischem Personal dort zur Verfügung stellen. Gleichzeitig sieht der Vorschlag vor, dass einige der Daten in anonymisierter Form für Forschungszwecke genutzt werden können. Das Parlament strebt eine Ausweitung der zu verbietenden Sekundärnutzungen an, zum Beispiel auf dem Arbeitsmarkt oder für Finanzdienstleistungen. [Patientendatenschutz und Möglichkeiten der Einsichtnahme] Bereits im Mai 2022 hatte die EU-Kommission den Entwurf für den europäischen Gesundheitsdatenraum vorgelegt. Das nahm seine Position mit 516 Ja-Stimmen, 95 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen an. Nachdem sich die EU-Staaten bereits vorige Woche auf eine gemeinsame Position geeinigt haben, können in einem nächsten Schritt die sogenannten Trilogverhandlungen zwischen den EU-Institutionen starten. Ziel ist ein gemeinsamer Gesetzestext.Gesundheitsdaten werden zu Forschungszwecken verwendet Durch die Nutzung anonymisierter bzw. pseudonymisierter Gesundheitsdaten für Wissenschaft und Forschung (Sekundärnutzung) wird die Entwicklung neuer Medikamente und Behandlungsmöglichkeiten beschleunigt. Damit wird es außerdem möglich, gezielte gesundheitspolitische Maßnahmen zu treffen – etwa Entscheidungen, in welche Formen der Behandlung gezielt investiert werden muss. „Einheitliche europaweite Rahmenbedingungen zur Nutzung von Gesundheitsdaten sind unverzichtbar, um eine zukunftsorientierte medizinische Versorgung sicherzustellen. Digitalisierungsmaßnahmen im Gesundheitsbereich werden jedoch nur angenommen, wenn die Menschen Vertrauen in die Sicherheit ihrer Daten haben und die Verwendung der eigenen Daten transparent ist“, betont Rauch. In den kommenden Tagen soll der finalisierte Gesetzestext vorliegen; inklusive einer Opt-out-Option.