- Die italienische Kartellbehörde hat Amazon zu einer Geldstrafe von zehn Millionen Euro wegen unlauterer Geschäftspraktiken verurteilt
- Die voreingestellte Option „regelmäßiger Kauf“ auf der Website www.amazon.it schränkt die Wahlfreiheit der Verbraucher ein
- Die Geldstrafe wurde gegen zwei Unternehmen der Amazon-Gruppe verhängt, die in Luxemburg ansässige Amazon Services Europe und Amazon EU
- Die unlautere Geschäftspraktik betrifft sowohl von Amazon selbst als auch von Dritten verkauften Produkten
- Es bleibt abzuwarten, ob Amazon auf die Entscheidung der italienischen Kartellbehörde reagieren und Änderungen an seiner Website vornehmen wird.
Der US-Onlinehändler Amazon von italienischer Kartellbehörde verurteilt
Die italienische Kartellbehörde hat den US-Onlinehändler Amazon aufgrund von unlauteren Geschäftspraktiken zu einer Geldstrafe von zehn Millionen Euro verurteilt. Die Behörde ist der Ansicht, dass die voreingestellte Option „regelmäßiger Kauf“ die Wahlfreiheit der Verbraucher einschränkt. Auf der Website www.amazon.it ist bei einer großen Auswahl von Produkten die Option „regelmäßiger Kauf“ anstelle von „einmaliger Kauf“ voreingestellt.
Auswirkungen auf Verbraucher
Laut der italienischen Kartellbehörde wird die Wahlfreiheit der Verbraucher durch diese voreingestellte Option erheblich eingeschränkt. Das grafische Ankreuzen des wiederkehrenden Kaufs verleite zum regelmäßigen Kauf eines Produkts, auch ohne tatsächlichen Bedarf, und schränke so die Wahlfreiheit des Kunden ein. Diese Praktik wird von der Behörde als unlauter eingestuft und hat zu einer empfindlichen Geldstrafe für Amazon geführt.
Verantwortliche Unternehmen
Die Geldstrafe wurde gegen zwei Unternehmen der Amazon-Gruppe, die in Luxemburg ansässige Amazon Services Europe und Amazon EU, verhängt. Im Rahmen der Ermittlungen hat das Kartellamt festgestellt, dass sowohl bei den von Amazon selbst als auch bei den von Dritten verkauften Produkten die Option „Regelmäßiger Kauf“ voreingestellt ist. Die Behörde kritisiert diese Geschäftspraktik als Einschränkung der Wahlfreiheit der Verbraucher.
Ausblick
Es bleibt abzuwarten, ob Amazon auf die Entscheidung der italienischen Kartellbehörde reagieren und Änderungen an seiner Website vornehmen wird. Die Geldstrafe in Höhe von zehn Millionen Euro zeigt jedoch, dass unlautere Geschäftspraktiken im Onlinehandel ernst genommen werden und Konsequenzen haben können. Es wird sich zeigen, ob dieses Urteil Auswirkungen auf andere Onlinehändler hat und ob ähnliche Praktiken in Zukunft stärker reguliert werden.