- Die Bundesnetzagentur hat die Festlegung zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungen bekannt gegeben. Mit dem neuen Regelwerk “KANU 2.0” wird die Flexibilisierung der Abschreibungen für Gasnetzbetreiber in ganz Deutschland eingeführt. Diese Maßnahme begleitet regulatorisch die notwendige Transformation der Gasnetze. KANU 2.0 ermöglicht es den Gasnetzbetreibern, die Abschreibungen der Infrastruktur flexibler zu gestalten. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit der Kunden und dabei gleichzeitig faire Netzentgelte sicherzustellen. Da die Gasnetze auch bei abnehmenden Absatzmengen weiterhin hohen Kosten unterliegen, sollen diese zeitlich bis 2045 verteilt werden, um eine größere Kundengruppe zu erreichen. So wird gewährleistet, dass auch Kunden, die langsamer aus der Erdgasnutzung aussteigen, nicht übermäßig belastet werden. Ohne diese Maßnahme würden verbleibende Nutzer stetig steigende Entgelte tragen müssen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Netzbetreiber ihre wichtigen Investitionen weiterhin amortisieren können. Die Festlegung erlaubt den Netzbetreibern, in Ausnahmefällen Nutzungsdauern bis 2035, in der Regel aber bis 2045 anzuwenden. Zudem sind degressive Abschreibungen mit einem Satz von bis zu 12 Prozent möglich, was den sinkenden Absatzmengen Rechnung trägt. Die Netzbetreiber können somit ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit während des Transformationsprozesses besser sichern. Diese neuen Regeln können ab 2025 in den Netzentgelten berücksichtigt werden. Netzbetreiber sind jedoch nicht verpflichtet, sofort umzusetzen, sondern können die Verabschiedung kommunaler Wärmeplanungen abwarten. Schnellere Abschreibungen könnten am Anfang der Transformation zu höheren Entgelten führen, jedoch wird davon ausgegangen, dass der Anstieg moderat bleibt. Es liegt an den Netzbetreibern, ihre Entgelte an die regionalen Entwicklungen anzupassen. Die Bundesnetzagentur kombiniert die Flexibilität bei den Abschreibungen mit strengen Begründungspflichten. Netzbetreiber dürfen beschleunigte Abschreibungen nur nutzen, wenn diese auch plausibel begründet werden können. Nachwiesen werden muss der Anlass für eine beschleunigte Abschreibung. Insbesondere bei unplausiblen Entgeltanstiegen prüft die Bundesnetzagentur die Annahmen der Netzbetreiber zum Schutz der Kunden und wird fortlaufend kontrollieren, wie die neuen Möglichkeiten genutzt werden. Die Bedeutung von Erdgas wird in vielen Sektoren mittelfristig abnehmen. Während derzeit noch kein größerer Rückgang der Gasanschlüsse zu verzeichnen ist, wird es zukünftig regional unterschiedliche Bedarfe geben. Ein erheblicher Teil des Erdgasnetzes wird nach 2045 nicht mehr genutzt. Einige Länder und Kommunen planen einen schnelleren Ausstieg, wobei Teile des Netzes möglicherweise Wasserstoff transportieren werden. Prognosen der Bundesnetzagentur zeigen, dass eine Anpassung der Abschreibungsmöglichkeiten notwendig ist, um nicht amortisierte Restwerte und daraus resultierende hohe Netznutzungsentgelte zu vermeiden.
- Die Bundesnetzagentur hat die Festlegung zur Anpassung der Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungen bekannt gegeben. KANU 2.0 ermöglicht es Gasnetzbetreibern, die Abschreibungen der Infrastruktur flexibler zu gestalten, um die Versorgungssicherheit und faire Netzentgelte zu gewährleisten. Netzbetreiber können in Ausnahmefällen Nutzungsdauern bis 2035 und degressive Abschreibungen mit einem Satz bis zu 12 Prozent anwenden. Die Flexibilität bei den Abschreibungen wird mit strengen Begründungspflichten der Bundesnetzagentur kombiniert, um die Kunden zu schützen. Prognosen zeigen, dass die Anpassung notwendig ist, da die Bedeutung von Erdgas mittelfristig abnimmt und Teile des Netzes eventuell für Wasserstoff genutzt werden.
- Die Bundesnetzagentur hat die neuen Regeln für kalkulatorische Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungen vorgestellt. Das Regelwerk KANU 2.0 gewährt Gasnetzbetreibern Flexibilität bei Abschreibungen, um Versorgungssicherheit und faire Netzentgelte zu fördern. Die neuen Abschreibungsregeln erlauben degressive Sätze bis zu 12 Prozent und Nutzungsdauern bis 2045. Netzbetreiber müssen beschleunigte Abschreibungen streng begründen und die Bundesnetzagentur überwacht unplausible Entgeltanstiege zum Schutz der Kunden. Die Anpassung ist aufgrund des abnehmenden Erdgasbedarfs und möglicher zukünftiger Wasserstofftransporte notwendig.
Die Bundesnetzagentur hat die Festlegung zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungen bekannt gegeben. Mit dem neuen Regelwerk “KANU 2.0” wird die Flexibilisierung der Abschreibungen für Gasnetzbetreiber in ganz Deutschland eingeführt. Diese Maßnahme begleitet regulatorisch die notwendige Transformation der Gasnetze.
Anpassung der Abschreibungsmodalitäten
KANU 2.0 ermöglicht es den Gasnetzbetreibern, die Abschreibungen der Infrastruktur flexibler zu gestalten. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit der Kunden und dabei gleichzeitig faire Netzentgelte sicherzustellen. Da die Gasnetze auch bei abnehmenden Absatzmengen weiterhin hohen Kosten unterliegen, sollen diese zeitlich bis 2045 verteilt werden, um eine größere Kundengruppe zu erreichen. So wird gewährleistet, dass auch Kunden, die langsamer aus der Erdgasnutzung aussteigen, nicht übermäßig belastet werden. Ohne diese Maßnahme würden verbleibende Nutzer stetig steigende Entgelte tragen müssen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Netzbetreiber ihre wichtigen Investitionen weiterhin amortisieren können.
Neue Regeln für Abschreibungen
Die Festlegung erlaubt den Netzbetreibern, in Ausnahmefällen Nutzungsdauern bis 2035, in der Regel aber bis 2045 anzuwenden. Zudem sind degressive Abschreibungen mit einem Satz von bis zu 12 Prozent möglich, was den sinkenden Absatzmengen Rechnung trägt. Die Netzbetreiber können somit ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit während des Transformationsprozesses besser sichern. Diese neuen Regeln können ab 2025 in den Netzentgelten berücksichtigt werden. Netzbetreiber sind jedoch nicht verpflichtet, sofort umzusetzen, sondern können die Verabschiedung kommunaler Wärmeplanungen abwarten.
Schnellere Abschreibungen könnten am Anfang der Transformation zu höheren Entgelten führen, jedoch wird davon ausgegangen, dass der Anstieg moderat bleibt. Es liegt an den Netzbetreibern, ihre Entgelte an die regionalen Entwicklungen anzupassen.
Aufsicht der Regulierungsbehörde
Die Bundesnetzagentur kombiniert die Flexibilität bei den Abschreibungen mit strengen Begründungspflichten. Netzbetreiber dürfen beschleunigte Abschreibungen nur nutzen, wenn diese auch plausibel begründet werden können. Nachwiesen werden muss der Anlass für eine beschleunigte Abschreibung. Insbesondere bei unplausiblen Entgeltanstiegen prüft die Bundesnetzagentur die Annahmen der Netzbetreiber zum Schutz der Kunden und wird fortlaufend kontrollieren, wie die neuen Möglichkeiten genutzt werden.
Hintergrund
Die Bedeutung von Erdgas wird in vielen Sektoren mittelfristig abnehmen. Während derzeit noch kein größerer Rückgang der Gasanschlüsse zu verzeichnen ist, wird es zukünftig regional unterschiedliche Bedarfe geben. Ein erheblicher Teil des Erdgasnetzes wird nach 2045 nicht mehr genutzt. Einige Länder und Kommunen planen einen schnelleren Ausstieg, wobei Teile des Netzes möglicherweise Wasserstoff transportieren werden. Prognosen der Bundesnetzagentur zeigen, dass eine Anpassung der Abschreibungsmöglichkeiten notwendig ist, um nicht amortisierte Restwerte und daraus resultierende hohe Netznutzungsentgelte zu vermeiden.